"Wir sind offen, darüber zu sprechen, einen Kern bewährter Strukturen des Bundesverfassungsgerichts im Grundgesetz zu verankern", sagte Merz den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Sonntag). Die Union nehme die Bedenken und Diskussionen der vergangenen Wochen ernst. Jetzt sei Buschmann gefragt, einen Gesetzentwurf vorzulegen.
Es wird diskutiert, etwa Details zur Wahl und Amtszeit von Verfassungsrichtern nicht nur in einem Gesetz, sondern im Grundgesetz festzuschreiben. So könnte verhindert werden, dass Richterinnen und Richter nach einem Regierungswechsel relativ einfach aus dem Amt entfernt werden könnten. Grund für diese Überlegungen ist die Sorge vor dem wachsenden Einfluss extremer Parteien in Deutschland. Für Änderungen des Grundgesetzes ist eine Zweidrittelmehrheit im Bundesrat und im Bundestag nötig – die Union müsste also mitmachen.
Ob sie das will, änderte sich aber in den letzten Wochen schon mehrfach: Nachdem es zunächst Gespräche mit der Ampelkoalition gegeben hatte, hieß es Ende Februar, man sehe keinen Bedarf für eine Grundgesetzänderung zum Schutz des Verfassungsgerichts. Eine Umgestaltung der rechtlichen Grundlagen des Gerichts habe nicht nur Vorteile, erklärte Unionsfraktionsvize Andrea Lindholz (CSU) gegenüber der "Rheinischen Post". Solche Änderungen des Grundgesetzes müssten sehr gut überlegt sein. Anfang März signalisierte CDU-Chef Friedrich Merz hingegen, man sei für eine "unaufgeregte" Debatte durchaus zu haben. Ein Miteinander reden und Ausloten, "was sinnvoll ist und was geht", schlug dann Fraktionsgeschäftsführer Patrick Schnieder (CDU) Mitte März vor.