Es geht um den Fall Stavros Christidis, stellvertretender Vorsitzender des Gremiums bei VW Nutzfahrzeuge in Hannover. Das Arbeitsgericht Hannover stellte fest, dass die Kürzung seines Gehalts ungerechtfertigt war. Nach Ansicht der Vorsitzenden Richterin hätte er sogar mehr verdienen müssen, als VW ihm vor der Kürzung gezahlt hatte (Urteil vom 17.10.2023 – 12 Ca 272/23).
Nach Angaben des Konzernbetriebsrates ging es um fast 2.000 Euro pro Monat, um die VW das Bruttogehalt von Christidis gekürzt hatte. Das erklärte das Gericht nun für nicht rechtens. Stattdessen sprach es Christidis, der seit rund 20 Jahren freigestellter Betriebsrat ist, sogar eine Erhöhung zu: Er soll eine Entgeltstufe höher eingestuft werden als vor der Kürzung. Das bedeute eine Lohnerhöhung um mehrere Hundert Euro, rückwirkend zum Mai 2022, hieß es. VW wollte ihn dagegen den Angaben zufolge ab Februar 2023 um sechs Stufen heruntersetzen.
Hintergrund ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs. Dessen Strafsenat hatte am 10.01.2023 Freisprüche für vier frühere VW-Personalmanager gekippt, denen vorgeworfen worden war, Betriebsräten zu hohe Gehälter bewilligt zu haben. Zugleich hatte der BGH die auch in anderen Unternehmen übliche Praxis für Gehaltssteigerungen langjähriger Arbeitnehmervertreter verworfen.
Gesetzesänderung in Arbeit
Laut Betriebsrat war das aktuelle Urteil das 17. von bisher 18 Urteilen zugunsten der klagenden Betriebsräte. "Arbeitsrechtlich ist etwas geboten, was gleichzeitig strafrechtlich im Risiko stehen kann", sagte ein Sprecher des Betriebsrates. Diesen Zustand könne nur der Gesetzgeber beenden. An einer entsprechenden Gesetzesänderung wird bereits gearbeitet.
Das Problem betrifft nach Angaben der IG Metall nicht nur VW, sondern fast alle größeren Unternehmen in Deutschland.