Darf eine Soziallotterie ihr Logo auf Informationsmaterialien zur Inklusion drucken, ohne dass dies als Glücksspielwerbung zählt? Nein, entschied das BVerwG – und kippte damit teilweise die vorangegangenen Urteile.
Mehr lesenLaut BFH ist eine gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Aufwendungen für die Anmietung von Werbeträgern auch bei einem Dienstleistungsunternehmen möglich, wenn die Werbeträger bei unterstelltem Eigentum zu dessen Anlagevermögen gehören würden.
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