Eine E-Bikerin fuhr spitzwinklig über ein leicht erhöhtes graues Zierpflaster zwischen Fahrbahn und Gehweg (beide gelb), verfing sich und stürzte schwer. Eine Entschädigung muss die beklagte Gemeinde aber nicht zahlen. Laut OLG Schleswig habe sie keine Verkehrssicherungspflicht verletzt.
Mehr lesenWeniger Verkehrstote und sauberere Luft: Das will die EU-Kommission mit einer umfassenden Überarbeitung der EU-Vorschriften für die Straßenverkehrssicherheit und die Zulassung von Fahrzeugen erreichen.
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