Die neuen Vorschriften konzentrieren sich auf die Anpassung an neue Technologien und die steigende Zahl an Elektrofahrzeugen. Drei EU-Richtlinien sollen dazu überarbeitet werden: Eine zu den regelmäßigen technischen Kontrollen von Fahrzeugen, eine zu Fahrzeugzulassungen und eine zu Straßenkontrollen für Nutzfahrzeuge.
Der Vorschlag der Kommission zielt auf unsichere Fahrzeuge ab, die zu Unfällen, Todesfällen und Verletzungen beitragen. Denn die EU hat ein ehrgeiziges Ziel: Bis 2050 soll es nahezu keine Todesfälle und keine schweren Verletzungen auf den Straßen der EU mehr geben ("Vision Zero"). Bis 2030 soll dieses Ziel bereits zu 50% erreicht sein.
Zudem im Blick: eine bessere Luftqualität. Wenige umweltbelastende und laute Fahrzeuge seien für einen unverhältnismäßig hohen Anteil schädlicher Emissionen verantwortlich, erläutert die Kommission dazu. Mit den derzeitigen Vorschriften, die zuletzt 2014 aktualisiert wurden, würden Luftverschmutzung und Lärm nicht ausreichend bekämpft.
Mit der Überalterung des Fuhrparks steige zudem das Risiko des Kilometerzählerbetrugs – sprich: der Kilometerzähler wird auf einen geringeren Kilometerstand zurückgedreht. Um diesen Betrug zu bekämpfen, bedarf es laut Kommission aktualisierter Vorschriften. Veraltete Verfahren und der Verzicht auf moderne Technologien behinderten derzeit die Durchsetzung und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit.
Was im Einzelnen geplant ist
Konkret will die Kommission regelmäßige technische Inspektionen für Elektrofahrzeuge und neue Tests für elektronische Sicherheitssysteme einführen. Auch die Softwareintegrität sicherheits- und emissionsrelevanter Systeme soll geprüft werden. Neue Emissionsprüfungen sollen für eine Erkennung von Fahrzeugen mit hohen Emissionen sorgen, einschließlich manipulierter Fahrzeuge – mit fortschrittlichen Methoden für ultrafeine Partikel und NOx.
Zur besseren Betrugsbekämpfung sollen Kilometerstände in nationalen Datenbanken erfasst werden – für den grenzüberschreitenden Austausch von Informationen. Pkw und Transporter, die älter als zehn Jahre sind, sollen jährlich kontrolliert werden. Und auch in Sachen Digitalisierung soll sich etwas tun: Fahrzeugzulassungs- und Prüfbescheinigungen sollen künftig elektronisch ausgestellt und Daten über eine gemeinsame Plattform ausgetauscht werden. Das soll die Verwaltung vereinfachen.
Weiter soll die grenzüberschreitende Anerkennung regelmäßiger technischer Inspektionen von Kraftfahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat für einen Zeitraum von sechs Monaten durchgeführt werden, gewährleistet sein. Für eine verbesserte Daten-Governance soll ein gestraffter Zugang zu technischen Fahrzeugdaten für Prüfstellen sorgen.
Die Vorschläge der Kommission werden nun vom Europäischen Parlament und vom Rat im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens geprüft. Sobald dies vereinbart ist, will die Kommission die erforderlichen delegierten Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte für bestimmte Aspekte der Durchführung der Vorschriften ausarbeiten.