"Jetzt kaufen" muss nicht gleich bedeuten, dass ein entgeltlicher Vertrag abgeschlossen wird, meint das AG München. Damit bekommt eine Frau ihr Geld für einen Dubai-Trip von einem Reiseunternehmen zurück, dessen Website laut Gericht irreführend gestaltet war.
Mehr lesenEin Business-Klasse-Flug in den Urlaub wurde um einen Tag verschoben – die Reisenden traten zurück. Für die nutzlos aufgewendete Urlaubszeit sollten sie nach Ansicht des OLG Celle eine Entschädigung erhalten: Der Veranstalter habe erhebliche Änderungen der Reise vorgenommen und hafte ohne Rücksicht auf die Erheblichkeit des Nachteils.
Mehr lesenBei einer langen Anreise zum Flughafen sollte genügend Puffer eingeplant werden, um das Zeitfenster für die Gepäckaufgabe nicht zu verpassen. Ein Ehepaar hatte das nicht beachtet, die Gepäckaufgabe wurde ihm verwehrt. Es sah daraufhin von der Flugreise nach Kuba ab. Den Reisepreis bekamen die Eheleute aber nicht zurück.