45.000 Euro hatte die Kirche an einen Mann wegen sexuellen Missbrauchs bereits bezahlt. Die Summe ist nach Überzeugung des LG Essen angemessen, die Forderung nach 300.000 Euro nicht gerechtfertigt.
Mehr lesenEin bei einem Bistum angestellter Jurist, der auch Pfarreien beriet, wurde als Syndikusanwalt zugelassen. Aufgrund des kirchenrechtlichen Aufsichtsrechts kümmere er sich um eigene Angelegenheiten des Arbeitgebers, entschied der BGH. Das gelte auch für die Beratung der Pfarreien als Mitglieder der Diözese.
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