Klage gegen Bistum wegen Missbrauchs: Gericht lehnt höheres Schmerzensgeld ab

45.000 Euro hatte die Kirche an einen Mann wegen sexuellen Missbrauchs bereits bezahlt. Die Summe ist nach Überzeugung des LG Essen angemessen, die Forderung nach 300.000 Euro nicht gerechtfertigt.

Im Schmerzensgeld-Prozess eines 56-Jährigen gegen die katholische Kirche hat das LG Essen die Forderung nach einer Zahlung von mindestens 300.000 Euro zurückgewiesen. Bei der Zivilklage ging es um sexuellen Missbrauch eines früheren Essener Kaplans aus dem Jahr 1979. Der frühere Geistliche hatte als Zeuge eingeräumt, mit dem Jungen nackt in seinem Bett gelegen zu haben. Er habe auch versucht, den Jungen in seinem Intimbereich anzufassen. Der 56-Jährige hatte geschildert, dass es auch zu Oralverkehr gekommen sei, was der Kaplan verneinte.

Laut Urteil steht für die 16. Kammer fest, dass der Missbrauch wie geschildert stattgefunden hat. Allerdings habe das Bistum Essen bereits Schmerzensgeld in Höhe von 45.000 Euro an den Kläger gezahlt. Ein weiterer Anspruch bestehe nicht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Kläger kann Berufung am OLG Hamm einlegen.

Der Kläger Wilfried Fesselmann habe, so die Begründung des Gerichts, im Rahmen der Amtshaftung Anspruch auf Ersatz aller entstandenen materiellen Schäden, die auf den Missbrauch zurückzuführen seien. Weil der Kaplan bei dem Bistum angestellt gewesen sei, müsse das Bistum auch für sein Handeln einstehen. "Dies gilt auch dafür, dass der Kaplan den Kläger durch das Ausnutzen seiner Position bei dem Bistum zu sich nach Hause gelockt und dort sexuell missbraucht habe", heißt es in der Mitteilung.

45.000 Euro als Zahlung angemessen

Das bislang ausgezahlte Schmerzensgeld sei angemessen, meint das Gericht. Es habe bereits berücksichtigt, dass der Kläger in seinem privaten und beruflichen Leben erheblich eingeschränkt sei. Die Summe von 45.000 Euro entspreche dabei vergleichbaren Entscheidungen anderer Gerichte.

Der Essener Geistliche war nach Missbrauchsvorwürfen in mehreren Fällen Anfang der 1980er Jahre nach Bayern versetzt worden, um sich einer Therapie zu unterziehen. Dort war der Missbrauch aber laut Bistum Essen mit zahlreichen Fällen weitergegangen. Es kam auch zu einer rechtskräftigen Verurteilung. Erst 2010 wurde er aus dem kirchlichen Dienst entfernt und später in den Laienstand zurückversetzt. Er hat damit auch seine kirchlichen Altersbezüge verloren.

LG Essen, Urteil vom 25.04.2025 - 16 O 204/24

Redaktion beck-aktuell, cil, 25. April 2025 (dpa).

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