Das Finanzamt darf zur Ermittlung des Kapitalwerts von Nießbrauch verschiedene Sterbetafeln für Männer und Frauen benutzen. Der BFH hält diese Differenzierung für gerechtfertigt, da sie zu realistischeren Ergebnissen führt.
Mehr lesenBei einer Grundstücksübertragung gegen Vorbehaltsnießbrauch mindern die vom Nießbraucher weiterhin zu tragenden Zins- und Tilgungsleistungen den nach § 10 Abs. 5 ErbStG zu berücksichtigenden Wert des Nießbrauchrechts. Dies stellt das Finanzgericht Münster klar. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Das FG hat die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen.
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