Eine E-Bikerin fuhr spitzwinklig über ein leicht erhöhtes graues Zierpflaster zwischen Fahrbahn und Gehweg (beide gelb), verfing sich und stürzte schwer. Eine Entschädigung muss die beklagte Gemeinde aber nicht zahlen. Laut OLG Schleswig habe sie keine Verkehrssicherungspflicht verletzt.
Mehr lesenEine Frau touchierte beim Ausparken in der Tiefgarage einen kniehohen Betonsockel und forderte Schadensersatz. Zu Unrecht, so das AG München. Ein solcher Sockel sei kein ungewöhnliches Hindernis in einer Garage. Die BMW-Fahrerin hätte besser aufpassen müssen.
Mehr lesen28 kg schwere Betonplatten geben mobilen Halteverbotsschildern als Beschwerungsfuß Halt. Doch wer haftet, wenn das Schild nicht mehr gebraucht wird, die Betonplatte auf einmal auf der Straße liegt und ein Pkw beschädigt wird? Dazu hat das Hanauer LG entschieden.
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