Verlängert sich der Vertrag stillschweigend, kann das teuer werden – zu teuer. Der BGH erklärte eine solche AGB-Klausel eines Datingportals für unwirksam, wenn die Belastung für Verbraucherinnen und Verbraucher deutlich steigt. Gekündigt werden darf trotzdem nicht jederzeit.
Mehr lesenOb Streamingdienst oder Zeitungsabo: Seit gestern gelten für Neuverträge über die regelmäßige Lieferung von Waren oder die regelmäßige Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen neue Regeln. Darüber informiert das Bundesjustizministerium. Stillschweigende Vertragsverlängerungen durch AGB sind danach nur noch zulässig, wenn sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit verlängert und mit einer Frist von höchstem einem Monat gekündigt werden kann.
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