Donnerstag, 17.3.2022
Stadt muss Weiterbetrieb einer Spielhalle vorläufig dulden

Der Verfassungsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg hat die Stadt Mosbach verpflichtet, den vorläufigen Weiterbetrieb einer Spielhalle bis zur Entscheidung über das vorliegende Verfassungsbeschwerdeverfahren zu dulden. Durch den Fortbetrieb der Spielhalle bis zur Klärung in der Hauptsache drohe keine derart gravierende Gefährdung des Gemeinwohls, dass eine sofortige Einstellung des Betriebs erforderlich sei, so der VerfGH.

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Freitag, 22.5.2020
Hamburgs Corona-Verordnung benachteiligt Spielhallen

Hamburgs Coronavirus-Eindämmungsverordnung steht dem eingeschränkten Betrieb einer Spielhalle (hier: mit bis zu acht Kunden sowie nach Maßgabe eines Hygienekonzeptes) nicht entgegen. Dies hat das Verwaltungsgericht Hamburg entschieden und dem Eilantrag einer Spielhallenbetreiberin entsprochen. Die in der Verordnung geregelte ausnahmslose Schließung von Spielhallen bei inzwischen gleichzeitiger Öffnungsmöglichkeit von Gaststätten verstoße voraussichtlich gegen den allgemeinen Gleichheitssatz, da die Ungleichbehandlung nicht mehr sachlich gerechtfertigt sei.

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