Die nach dem Germanwings-Absturz 2015 eingeführte Entschädigung für Angehörige wird ab Mittwoch auf dem Verkehrsgerichtstag in Goslar diskutiert. Sie geht in die richtige Richtung, krankt jedoch an einem alten Problem, meint Gerhard Wagner. Mit weniger Einzelfallgerechtigkeit wäre mehr gewonnen.
Mehr lesenDas Landgericht Osnabrück hat einer Mutter nach dem Tod ihres Kindes durch ein Schütteltrauma ein Schmerzensgeld in Höhe von 35.000 Euro zugesprochen. Sie habe eine psychische Beeinträchtigung mit Krankheitswert erlitten, ein außergewöhnliches Ausmaß der Störung sei nach der geänderten BGH-Rechtsprechung nicht mehr erforderlich. Ein zusätzliches Hinterbliebenengeld versagte das LG, da diesem nur eine Auffangfunktion zukomme.
Mehr lesen