Obwohl der Zustand einer Schwangeren kritisch war, schickte die Leitstelle wegen Kommunikationsschwierigkeiten nicht sofort einen Rettungswagen und Notarzt. Für das OLG kein Problem, schließlich habe der Disponent sich an die Leitlinien gehalten. Der BGH korrigiert: Auf den Einzelfall komme es an.
Mehr lesenEin Rettungswagen überquert bei Rot eine Kreuzung. Dort kollidiert er mit einem bei Grün querenden Fahrzeug, dessen Fahrer ihn trotz Blaulicht und Martinshorn übersehen und überhört hat. Die Haftungsquote beträgt in einem solchen Fall 50 zu 50, wie das OLG Frankfurt am Main entschieden hat.
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