Donnerstag, 8.5.2025
OLG nimmt Abkürzung: Nach Richterwechsel hätte mündlich verhandelt werden müssen

Das OLG München hat es sich bei einer Berufung zu einfach gemacht. Beim LG war nach einem Richterwechsel nicht noch einmal mündlich verhandelt worden – ein Verstoß gegen die ZPO. Wie der BGH entschied, hätte das OLG terminieren müssen – und nicht die Berufung einfach nach § 522 Abs. 2 ZPO verwerfen dürfen.

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Mittwoch, 3.4.2024
Gericht darf nicht Arzt spielen
Ein Gericht darf sich nicht einfach über ärztliche Atteste hinwegsetzen, sondern muss dazu in der Regel einen Gutachter hinzuziehen und anhören. Das hat der BGH klargestellt und dies der Vorinstanz – dem OLG Köln – mit ziemlich drastischen Worten ins Stammbuch geschrieben. Mehr lesen