Ein Verteidiger verdiente sich etwas dazu, indem er in einem True-Crime-Podcast von seinen Fällen erzählte. Seinen Antrag auf Pauschalvergütung wegen eines besonders umfangreichen Verfahrens lehnte das OLG München daher ab. Sein Podcaster-Gehalt muss reichen.
Mehr lesenDas OLG Frankfurt a.M. meint es nicht gut mit einem Strafverteidiger, der im Lübcke-Prozess verteidigt hatte: ein Farbanschlag, ein gekündigter Kanzleimietvertrag, viel Pressearbeit und der Austritt aus dem Karnevalsverein: Das seien alles keine Gründe, fast 60.000 Euro Pauschgebühr zu bezahlen.
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