Einem Anwalt, der unzutreffenderweise eine Forderung seiner Mandantin behauptet, kann man diese Äußerung nicht wettbewerblich verbieten. Im Gegensatz zu einem bloßen Inkassodienstleister handelt er dem BGH zufolge nicht unlauter.
Mehr lesenHundehalsbänder aus einem künstlichen Material aus Apfelresten dürfen nicht mit der Bezeichnung "Apfelleder" beworben werden – da hilft auch der Zusatz "vegan" nicht. Das hat OLG Köln in einem Eilverfahren entschieden.
Mehr lesenBei der Auszeichnung von Sonderangeboten für Kunden gibt es Regeln. Der Discounter Penny hat aus Sicht des LG Köln teilweise dagegen verstoßen.
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