Die kurz nach einer Hepatitis-Impfung diagnostizierte MS-Erkrankung eines Soldaten stellt keine Wehrdienstbeschädigung dar, so das LSG Baden-Württemberg. Dass der Impfstoff-Hersteller MS als mögliche Nebenwirkung der Impfung nenne, stelle keinen ausreichenden Zusammenhang her.
Mehr lesenIm Prozess gegen den Pharmakonzern AstraZeneca um einen möglichen Corona-Impfschaden hat eine Frau einen weiteren Teilerfolg erzielt. Das OLG Bamberg kam ihrem Antrag auf Erstellung eines Gutachtens nach.
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