Acht Klagen hatte es gegen den Planfeststellungsbeschluss für einen Abschnitt der deutschen Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung auf der Insel Fehmarn gegeben. Das BVerwG in Leipzig hat sie alle abgewiesen.
Mehr lesenDie Stadt Fehmarn ist mit ihrem Versuch gescheitert, den Beginn der Bauarbeiten am Absenktunnel der Festen Fehmarnbeltquerung im Weg des Eilrechtsschutzes zu verhindern. Das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein sprach der Stadt, die das vom Vorhabenträger vorgelegte Rettungs- und Notfallkonzept für unzureichend hält, einen Anspruch auf Einschreiten der zuständigen Behörde ab. Denn das dem Vorhabenträger auferlegte Rettungs- und Notfallkonzept diene allein dem Schutz von Allgemeininteressen.
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