Schon ein erster Verkehrsverstoß kann die Auflage rechtfertigen, ein Fahrtenbuch zu führen, meint das VG Hamburg – sofern er von erheblichem Gewicht ist. Dann sei auch eine Dauer der Auflage von zwölf Monaten nicht überzogen, um eine effektive Kontrolle zu ermöglichen.
Mehr lesenBerufsgeheimnisträger dürfen für ihre Steuererklärung einzelne Eintragungen im Fahrtenbuch schwärzen, um die Identität ihrer Mandanten zu schützen. Pauschal alle beruflich veranlassten Fahrten zu schwärzen, ist aber dem FG Hamburg zufolge nicht erlaubt.
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