Um eine Kündigung abzuwehren, müssen psychisch erkrankte Mieter ihren Zustand durch ein Attest nachweisen – bisher konnte das nur ein Facharzt ausstellen. Nun hat der BGH die Anforderungen gesenkt. Warum dieser Ansatz nicht überzeugt, schreibt Michael Selk.
Mehr lesenEin wohlhabendes Ärztepaar trennte sich. Der Mann schlief erst mal in der Praxis, wollte aber in ein zweites gemeinsames Haus des Paares ziehen. Das Problem: Dort wohnte seine Schwiegermutter. Laut OLG Celle kann er von seiner Ex verlangen, an seiner Kündigung mitzuwirken, die deren Mutter wegen Eigenbedarfs vor die Tür setzt.
Mehr lesenFür die Eigenbedarfskündigung eines Mietvertrags über Wohnraum, der noch zu DDR-Zeiten geschlossen wurde, gelten keine strengeren Voraussetzungen. Es gilt das BGB, und zwar auch dann, wenn der Vertrag für die Beendigung des Mietverhältnisses auf die Vorschriften des Zivilgesetzbuchs der DDR verweist.
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