Das LG München I hat Boateng erneut wegen Körperverletzung verurteilt. Richterin Susanne Hemmerich sah es als erwiesen an, dass der Ex-Nationalspieler seine damalige Partnerin angegriffen und mit Gegenständen beworfen hat. Allerdings verhängte das Gericht nur eine Geldstrafe unter Vorbehalt (Urteil vom 19.7.2024 - 25 Ns 257 Js 200142/18). Boateng muss die 40 Tagessätze in Höhe von 5.000 Euro nur bezahlen, wenn er innerhalb eines Jahres erneut Straftaten begeht. Es erging eine sogenannte Verwarnung mit Strafvorbehalt nach § 59 StGB. Der Fußballer bleibt damit ohne Vorstrafen.
Von dem Vorwurf des notorischen Frauenschlägers sei nichts übrig geblieben, sagte die Vorsitzende Richterin bei der Urteilsverkündung. Boatengs Ex-Partnerin hatte ihm Gewalttätigkeit vorgeworfen. Er habe sie bei einem gemeinsamen Urlaub geschlagen und mit Gegenständen beworfen. Boateng selbst sprach von einer Rangelei mit beiderseitigen Verletzungen. Sein Verteidiger hatte eine "moderate" Geldstrafe gefordert.
Dieser Auffassung war nun auch die Vorsitzende, die von einer langjährigen "toxischen Beziehung" mit wechselseitigen körperlichen Übergriffen und Beleidigungen sprach. Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich eine Geldstrafe in Höhe von 1,1 Millionen Euro gefordert.
Mutmaßlich letzter Akt eines langwierigen Verfahrens
Es ist bereits das zweite Urteil des LG München I im Fall Boateng. Zuerst hatte das AG München 2021 eine Geldstrafe in Höhe von 1,8 Millionen Euro gegen Boateng verhängt.
Das LG München I verurteilte Boateng dann im Oktober 2022 in zweiter Instanz wegen Körperverletzung und Beleidigung zu einer Geldstrafe von insgesamt 1,2 Millionen Euro. Doch das BayObLG kassierte das Urteil unter anderem wegen durchgehender Rechtsfehler. Jetzt musste das LG München I erneut entscheiden. Zwar könnte Boateng erneut Rechtsmittel bei einer anderen Kammer des BayObLG einlegen, in seinem letzten Wort soll er laut Angaben der SZ jedoch gesagt haben, dass er müde sei. Neben dem Prozess wegen der Gewaltvorwürfe streiten Boateng und seine Ex-Partnerin auch seit Jahren um das Sorgerecht für die gemeinsamen Töchter.