BayObLG hebt Urteil gegen Jérôme Boateng auf

Das BayObLG hat die Verurteilung von Jérôme Boateng wegen Körperverletzung und Beleidigung aufgehoben. Es gab den Revisionen des Ex-Fußballnationalspielers, der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage statt. Das Verfahren wird jetzt vom LG München I neu aufgerollt.

Boatengs Anwalt Leonard Walischewski hatte zuvor die Aufhebung des Urteils vom Landgericht München I von letztem Jahr gefordert. "Das Verfahren war erschütternd unfair", sagte er. "Der Angeklagte Boateng war schon endgültig verurteilt, bevor das Berufungsverfahren überhaupt begonnen hatte."

Damals war der heute 35 Jahre alte Boateng wegen Angriffen auf seine Ex-Freundin in einem Karibik-Urlaub in zweiter Instanz wegen Körperverletzung und Beleidigung zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 10.000 Euro verurteilt worden - insgesamt 1,2 Millionen Euro. Boateng sei damals "in seinem Recht auf ein faires Verfahren verletzt" worden, kritisierte Walischewski. "Der Vorsitzende Richter war nicht neutral, er war nicht distanziert", sagte der Anwalt. Er bemängelte vor allem, dass der Richter selbst daran beteiligt gewesen sei, einen Befangenheitsantrag gegen sich selbst abzulehnen.

Rechtsstreit zieht sich in die Länge

Dies sah heute auch das Bayerische Oberste Landesgericht als entscheidenden Grund, das Urteil "in vollem Umfang" aufzuheben (Az.: 206 StRR 112/23). Der Vorsitzende hatte damals vor dem Befangenheitsantrag betont, dass weitere Beweisanträge von Boateng und seinen Verteidigern sich negativ auf eine Strafe auswirken könnten. Boatengs Anwalt warf dem Richter in seinem Plädoyer "prozesswidriges und willkürliche Verhalten" vor. "Der Vorsitzende wollte nicht aufklären."

Auch die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage hatten Revision gegen das Urteil eingelegt, weil sie eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung und damit eine härtere Strafe gefordert hatten. Auch ihrer Revision gab das BayObLG statt.

Mit der Entscheidung des Gerichts wird ein ohnehin schon äußerst langwieriger Rechtsstreit noch länger. Das Amtsgericht München hatte bereits im Jahr 2021 eine höhere Geldstrafe gegen Boateng verhängt, jedoch war die Zahl der Tagessätze nur halb so hoch - 60 Tagessätze zu je 30.000 Euro, also insgesamt 1,8 Millionen Euro. Ab mehr als 90 Tagessätzen gelten Verurteilte als vorbestraft.

BayObLG, Urteil vom 21.09.2023 - 206 StRR 112/23

Redaktion beck-aktuell, ak, 21. September 2023 (dpa).