Höcke erneut wegen Nazi-Spruchs verurteilt
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Das LG Halle hat den Thüringer AfD-Landeschef Björn Höcke erneut verurteilt, weil er eine verbotene Nazi-Parole verwendet hat. Höcke muss eine Geldstrafe von 130 Tagessätzen zu je 130 Euro zahlen. Er selbst hält sich für unschuldig.

Das Urteil lautet auf Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen (Urteil vom 1.7.2024 - 5 KLs 802 Js 11101/24 (8/24)). Der Vorsitzende Richter Jan Stengel sagte, eine Freiheitsstrafe habe das Gericht nicht für angezeigt gehalten. Höckes Täterschaft sei aber nicht in Zweifel zu ziehen. Eine Revision gegen das Urteil ist möglich.

Die Staatsanwaltschaft hatte Höcke angeklagt, weil er im Dezember 2023 bei einem AfD-Stammtisch im thüringischen Gera die ersten beiden Worte des Nazi-Spruchs "Alles für Deutschland" aussprach. Das Publikum vervollständigte die Parole. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft wusste der Politiker, dass das Publikum das dritte Wort aussprechen würde, habe dazu eine "geradezu einladende Armbewegung" gemacht. Der Spruch wurde einst von der Sturmabteilung (SA) verwendet, der paramilitärischen Kampforganisation der Nazi-Partei NSDAP.

Richter Stengel sagte, im Video von der Rede in Gera sei keine ablehnende Haltung Höckes zu erkennen, "sondern eher mimische Zustimmung". Höcke habe gewollt, dass alle den Spruch vervollständigen. Er habe die Grenzen des Sagbaren ausgetestet.

Verteidiger hatten Freispruch gefordert

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft, Benedikt Bernzen, forderte für den Angeklagten acht Monate Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. Zudem sollte Höcke 10.000 Euro an eine gemeinnützige Vereinigung wie etwa die KZ-Gedenkstätte Buchenwald zahlen. Die Verteidiger sowie Höcke selbst forderten einen Freispruch. Der Politiker, der bei der Thüringer Landtagswahl am 1. September als Spitzenkandidat seiner Partei antritt, sagte: "Ich bin unschuldig und bitte um Freispruch." 

Wegen desselben Nazi-Spruchs hatte das LG Halle Höcke schon im Mai zu einer Geldstrafe von insgesamt 13.000 Euro verurteilt. Er hatte die Parole im Mai 2021 bei einer Wahlkampfveranstaltung im sachsen-anhaltischen Merseburg genutzt. Rechtskräftig ist die Entscheidung nicht, denn Höcke legte Revision ein. Im diesem ersten Prozess hatte Höcke noch argumentiert, er habe die Nazi-Parole gar nicht gekannt. Seine Rede sei spontan formuliert gewesen. Das Argument konnte Höcke nun nicht mehr bringen. Stattdessen versuchten seine Verteidiger deutlich zu machen, dass der Spruch nur eine untergeordnete Rolle bei der SA gespielt habe und bis in die jüngste Zeit viele andere Menschen den Spruch verwendeten, ohne strafrechtlich belangt zu werden. Höcke sei überrascht gewesen, dass das Publikum die Losung vervollständigte.

LG Halle, Urteil vom 01.07.2024 - 5 KLs 802 Js 11101/24 (8/24)

Redaktion beck-aktuell, bw, 1. Juli 2024 (dpa).