Höcke legt Revision gegen Verurteilung wegen SA-Parole ein
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Die Verteidigung des Thüringer AfD-Vorsitzenden Björn Höcke hat Revision gegen seine Verurteilung zu einer Geldstrafe durch das LG Halle eingelegt. Die Revision sei schon Mittwoch bei Gericht eingegangen und von Höckes Anwalt Philip Müller eingelegt worden, so die Sprecherin des LG Halle, Adina Kessler-Jensch.

Müller wollte sich dazu auf dpa-Anfrage nicht äußern. Höcke war in Halle zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil er nach Überzeugung des LG wissentlich in einer Rede eine verbotene Parole der SA verwendet hatte. "Ja, die Revision ist eingelegt worden", sagte auch Höckes Anwalt Ulrich Vosgerau am Donnerstag auf dpa-Anfrage. Höckes Sprecher Robert Teske bestätigte auf Anfrage ebenfalls, dass die Verteidigung des Politikers Revision eingelegt hat. Höcke war vor Gericht von insgesamt drei Anwälten vertreten worden. Nach Angaben seines Anwalts Ralf Hornemann haben alle drei die Möglichkeit, jeweils Revision einzulegen. Hornemann sagte, er habe bislang keine Revision eingelegt.

Das Urteil gegen den 52 Jahre alten AfD-Politiker, der die Vorwürfe gegen ihn bis zuletzt zurückgewiesen hatte, wird nun zunächst nicht rechtskräftig und die Sache geht an den BGH. Das LG hatte Höcke zu 100 Tagessätzen zu je 130 Euro verurteilt. Auch die Staatsanwaltschaft hatte angekündigt, mögliche Rechtsmittel prüfen zu wollen. Sie hatte in ihrem Schlussvortrag eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten sowie eine Geldstrafe über 10.000 Euro für Höcke gefordert.

Redaktion beck-aktuell, bw, 16. Mai 2024 (dpa).