Rich­te­rin wie­der wegen Rechts­beu­gung ver­ur­teilt
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Nach und nach ver­lor sie die Kon­trol­le über ihr De­zer­nat. Und ir­gend­wann fiel auch der schö­ne Schein in sich zu­sam­men. Nach­dem der BGH die erste Ver­ur­tei­lung einer Amts­rich­te­rin aus Lü­den­scheid be­an­stan­det hatte, hat das LG Hagen die Ju­ris­tin nun er­neut wegen Rechts­beu­gung ver­ur­teilt. Die Stra­fe fällt mil­der aus, in Haft muss sie den­noch.

Es wurde ir­gend­wann ein­fach zu viel. Eine junge Amts­rich­te­rin mit einem ta­del­lo­sen Image, im Kol­le­gen­kreis be­liebt für ihre Hilfs­be­reit­schaft und ge­schätzt für ihr Wis­sen, bekam in Wahr­heit ihre Ar­beit über Mo­na­te hin­weg nicht be­wäl­tigt. Sie ver­schlepp­te Ver­fah­ren, riss Ab­set­zungs­fris­ten und zu­hau­se sta­pel­ten sich un­er­le­dig­te Akten. Um ihr Ver­sa­gen zu ka­schie­ren, über­schritt sie ir­gend­wann Gren­zen: Sie fälsch­te Ver­fü­gun­gen und ma­ni­pu­lier­te sogar ein Haupt­ver­hand­lungs­pro­to­koll. Die Straf­rich­te­rin, die frü­her an­de­re ins Ge­fäng­nis schick­te, muss nun bald wohl selbst in Haft.

Nach­dem sie be­reits in einem ers­ten Ver­fah­ren zu einer Frei­heits­stra­fe von drei Jah­ren und zehn Mo­na­ten ver­ur­teilt wor­den war, hob der BGH den Straf­aus­spruch zwi­schen­zeit­lich auf und ver­wies die Sache zur neuen Straf­zu­mes­sung zu­rück. Das LG Hagen ver­ur­teil­te die Ju­ris­tin am Mon­tag nun zum zwei­ten Mal wegen Rechts­beu­gung in zehn Fäl­len sowie Ur­kun­den­fäl­schung, Ver­wah­rungs­bruch und Ur­kun­den­un­ter­drü­ckung, die­ses Mal zu einer Ge­samt­frei­heits­stra­fe von zwei Jah­ren und zehn Mo­na­ten. Ent­spre­chen­de Me­di­en­be­rich­te be­stä­tig­te eine Ge­richts­spre­che­rin im Ge­spräch mit beck-ak­tu­ell. Auch ihr Amt und ihre Pen­si­ons­an­sprü­che ist die Rich­te­rin los. An der Be­wer­tung ihrer Taten hat sich recht­lich nicht viel ge­än­dert, im zwei­ten Durch­gang vor dem LG Hagen ging es vor allem um den Un­ter­schied zwi­schen ak­ti­vem Tun und Un­ter­las­sen in ei­ni­gen Fäl­len.

Das erste Ur­teil der Straf­kam­mer in Hagen vom 18. No­vem­ber 2021 (46 KLs 8/21) zeich­net das Bild eines Men­schen, der ver­zwei­felt ge­we­sen sein muss. Eine Frau, die immer allem und allen ge­recht zu wer­den such­te und nach außen lange Zeit ein per­fek­tes Bild auf­rech­ter­hielt, wäh­rend sie zu­neh­mend be­merk­te, wie ihr die Dinge ent­glit­ten. Sie sprach Ur­tei­le, schaff­te es aber nicht, diese in­ner­halb der ge­setz­li­chen Frist ab­zu­set­zen. Als Grund nennt ihr Ver­tei­di­ger heute Pro­kras­ti­na­ti­on - eine pa­tho­lo­gi­sche Stö­rung, die durch ein un­nö­ti­ges Ver­ta­gen des Be­ginns oder durch Un­ter­bre­chen von Auf­ga­ben ge­kenn­zeich­net ist. Man stellt Dinge nicht oder nur unter Druck fer­tig. Im Pro­zess ver­such­te die Ver­tei­di­gung sogar, des­we­gen eine Ver­min­de­rung der Schuld­fä­hig­keit nach­zu­wei­sen. Doch so­wohl in der ers­ten als auch der zwei­ten Haupt­ver­hand­lung kamen Gut­ach­ter zu dem Schluss, dass in ihrer Ein­sichts- und Steue­rungs­fä­hig­keit nicht ein­ge­schränkt war.

Im Büro und im pri­va­ten Kel­ler sta­pel­ten sich die Akten

Das LG Hagen be­ton­te sei­ner­zeit 2021 die "hohe kri­mi­nel­le En­er­gie" der An­ge­klag­ten. Weil sie ihre Ver­säum­nis­se ver­tu­schen woll­te, be­gann sie, Akten zu ma­ni­pu­lie­ren. In einem Fall fälsch­te sie sogar ein Haupt­ver­hand­lungs­pro­to­koll, indem sie die ers­ten bei­den Sei­ten und den an­ge­häng­ten Ur­teils­te­nor ent­fern­te und einen Aus­set­zungs­be­schluss ein­füg­te. Die Akte sah nun aus, als habe sie den An­ge­klag­ten in dem Straf­be­fehls­ver­fah­ren nicht in Ab­we­sen­heit ver­ur­teilt, die längst ab­ge­lau­fe­ne Frist zur Ur­teils­ab­set­zung lief nicht mehr. Die Rich­te­rin führ­te das Ver­fah­ren ein­fach fort. Mög­lich war das nur, weil der sei­ner­zei­ti­ge Ver­tre­ter der Staats­an­walt­schaft zwi­schen­zeit­lich in Ru­he­stand ge­gan­gen war.

Das ganze Kar­ten­haus fiel schlie­ß­lich in sich zu­sam­men, weil ein Jus­tiz­be­diens­te­ter Ver­dacht schöpf­te und einen Rich­ter­kol­le­gen hin­zu­zog. Sie kon­fron­tier­ten die Rich­te­rin, die je­doch die Vor­wür­fe abtat oder er­klär­te, sie könne sich die Ver­zö­ge­run­gen nicht er­klä­ren und müsse selbst nach­schau­en. Auch er­bos­te Sach­stands­an­fra­gen der Staats­an­walt­schaft wie­gel­te sie ab. Schlie­ß­lich in­for­mier­te der Jus­tiz­be­diens­te­te auch die stell­ver­tre­ten­de Di­rek­to­rin des Amts­ge­richts, die wie­der­um die Di­rek­to­rin hin­zu­zog. Als die Rich­te­rin im Ur­laub war, be­schloss man, ihr Dienst­zim­mer zu be­tre­ten und fand dort einen chao­ti­schen Zu­stand vor. Das erste Ur­teil des LG Hagen be­schreibt ihn so: "Akten lagen na­he­zu auf jeder ver­füg­ba­ren Flä­che und la­ger­ten auch im Gar­de­ro­ben­schrank. Ins­be­son­de­re be­fan­den sich im Büro ver­schie­de­ne Sach­stands­an­fra­gen, nach­dem ein Ter­min in einer Fa­mi­li­en­sa­che mit der An­ord­nung "wei­te­res von Amts wegen" ge­en­det hatte, eben­so wurde unter an­de­rem eine Akte ge­fun­den, in der Ter­min zur Be­kannt­ga­be einer Ent­schei­dung be­stimmt wor­den war, aber weder eine Ent­schei­dung ge­trof­fen wurde noch ein Ter­min­pro­to­koll vor­lag."

Als spä­ter Staats­an­walt­schaft und Po­li­zei die Woh­nung der Rich­te­rin durch­such­ten, boten sich noch mehr Bil­der des Jam­mers: Ganze Räume waren förm­lich zu­ge­müllt, im Kel­ler sta­pel­ten sich Kar­tons mit Ge­richts­ak­ten - of­fen­bar bei­sei­te­ge­schafft, um sie selbst nicht mehr sehen zu müs­sen. Es waren Zu­stän­de, aus denen die Ver­zweif­lung eines Men­schen spricht, dem alles ent­glit­ten zu sein scheint und der dann alles un­ter­nahm, um we­nigs­tens den Schein auf­recht­zu­er­hal­ten.

Wie konn­te es dazu kom­men?

Die Frage, die beim Blick auf die­sen Fall na­he­liegt: Wie konn­te es so weit kom­men? Dies hat of­fen­bar auch das LG Hagen um­ge­trie­ben, das für sein ers­tes Ur­teil tief in die Per­sön­lich­keit der An­ge­klag­ten ein­stieg. Dabei be­gann man schon mit ihrer Ge­burt, die auf­grund schwe­rer Kom­pli­ka­tio­nen bei­na­he einen Hirn­scha­den zu­fol­ge ge­habt hätte, und han­gel­te sich an ihrer Kind­heit wei­ter. Schon in der Schu­le fiel sie als sehr un­or­dent­lich und schlud­rig auf, um dann spä­ter auf dem Gym­na­si­um mit einem 2,1er-Schnitt zu re­üs­sie­ren. Das LG nennt ihre spä­te­ren schu­li­schen Leis­tun­gen "er­geb­nis­ori­en­tiert". Sie mel­de­te sich im Un­ter­richt und trug etwas bei, um dann erst ein­mal wie­der in Ruhe ge­las­sen zu wer­den. "Sie be­zeich­ne­te sich selbst als eher wenig streb­sa­me, durch­schnitt­li­che Schü­le­rin", so das LG. "Al­ler­dings fehl­te ihr wäh­rend der ge­sam­ten Schul­zeit der An­schluss an die Klas­sen­ka­me­ra­den. Sie lief eher mit, war nicht die Be­lieb­tes­te und hat sich häu­fi­ger ge­fragt, wel­ches Ver­hal­ten die an­de­ren von ihr er­war­ten wür­den." 

Die Kam­mer war of­fen­sicht­lich sehr be­müht, zu ver­ste­hen, was für einen Men­schen sie da vor sich hatte und was zu den Taten ge­führt hatte. Doch weder die kaum be­son­de­re Leis­tungs­un­lust und der Teen­ager-ty­pi­sche Wille, da­zu­zu­ge­hö­ren, noch das schwie­ri­ge Ver­hält­nis zu ihrer Mut­ter oder das eher ei­gen­bröt­le­ri­sche Stu­den­tin­nen­le­ben der jun­gen Frau kön­nen wirk­lich eine Er­klä­rung geben. Den Druck, den Er­war­tun­gen des Um­fel­des und auch den ei­ge­nen Er­war­tun­gen ge­recht zu wer­den, spürt wohl jede und jeder von Zeit zu Zeit. Am Ende ist es viel­leicht nur ein schma­ler Grat, der Men­schen, denen be­ruf­lich und pri­vat viel ab­ver­langt wird, davon trennt, die Kon­trol­le zu ver­lie­ren.

Das Ur­teil ist noch nicht rechts­kräf­tig, der Ver­tei­di­ger der ver­ur­teil­ten Ju­ris­tin hat be­reits an­ge­kün­digt, er­neut in Re­vi­si­on gehen zu wol­len. Ob ihr dies den Gang ins Ge­fäng­nis er­spart, ist aber zwei­fel­haft, da der BGH die üb­ri­ge Be­wer­tung des LG Hagen kaum be­an­stan­det hatte.

LG Hagen, Urteil vom 06.05.2024 - 46 KLs 8/21

Redaktion beck-aktuell, Maximilian Amos, 8. Mai 2024.

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