Eine Richterin in Nordrhein-Westfalen ist am Donnerstag wegen Rechtsbeugung zu drei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden. In dem Prozess vor dem Landgericht Hagen hatte die 37 Jahre alte Juristin eingeräumt, mehrere Akten einfach nicht bearbeitet zu haben. Sie habe eine Blockade im Kopf gehabt und sich um die Fälle einfach nicht mehr kümmern können, hieß es in dem Teilgeständnis. Die Akten waren später in einem Umzugskarton im Keller der Angeklagten gefunden worden.
Richterin voll schuldfähig
Ein psychiatrischer Sachverständiger hatte die Richterin als voll schuldfähig eingestuft. Die Frau sei in den allermeisten Fällen in der Lage gewesen, ihre Arbeit gewissenhaft und ordentlich zu erledigen. Deshalb müsse man davon ausgehen, dass sie jederzeit die volle Realitätskontrolle gehabt habe. Das Gericht sprach in der Urteilsbegründung von einer "hohen kriminellen Energie" bei der Angeklagten und lastete ihr vor allem negativ an, dass sie "keinerlei Skrupel hatte, ihr eigenes Fehlverhalten auf andere abzuwälzen". Die Richterin soll versucht haben, die von ihr begangenen Fristversäumnisse anderen Mitarbeitenden des Amtsgerichts Lüdenscheid in die Schuhe zu schieben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
LG Hagen, Urteil vom 18.11.2021 - 18.11.2021 46 KLs 8/21 LG
Redaktion beck-aktuell, 19. November 2021 (dpa).
Weiterführende Links
Aus der Datenbank beck-online
Kellner, Besinnung auf den Richtereid: Ein Beitrag zur richterlichen Berufsethik, NJ 2021, 302
BGH, Rechtsbeugung eines Richters, BeckRS 2021, 1097
BGH: Rechtsbeugung – Nachträgliche Ergänzung der Urteilsurkunde, BeckRS 2013, 14345
Aus dem Nachrichtenarchiv
Überforderte Amtsrichterin manipulierte Unterlagen, Meldung der beck-aktuell-Redakition vom 05.10.2021, becklink 2021105