Sommermärchen-Prozess: LG will Verfahren gegen Ex-DFB-Präsident Zwanziger einstellen

Das LG Frankfurt am Main ist der Ansicht, Ex-DFB-Präsident Theo Zwanziger habe sich nicht der Steuerhinterziehung schuldig gemacht und will das Verfahren einstellen. Der 79-Jährige soll lediglich 5.000 Euro zahlen.

Den Vorschlag, das Verfahren gegen Zwanziger einzustellen, unterbreitete die Vorsitzende Richterin Eva-Marie Distler am 25. Verhandlungstag. Die Einstellung solle gegen eine Geldzahlung in Höhe von 5.000 Euro für einen gemeinnützigen Zweck erfolgen. Zwanzigers Anwalt und die Staatsanwaltschaft Frankfurt kündigten an, sich bei der nächsten Verhandlung am 3. April zu dem Vorschlag äußern zu wollen.

Neben Zwanziger waren auch der ehemalige DFB-Prä­si­den­t Wolf­gang Niers­bach und Funktionär Horst Schmidt angeklagt gewesen. Das Verfahren gegen Schmidt war wegen des Gesundheitszustands des 82-Jährigen abgetrennt, das Verfahren gegen Niersbach gegen Geldauflage eingestellt worden.

Richterin: "Der Falsche auf der Anklagebank"

Nach Ansicht des Gerichts hat sich der 79 Jahre alte Zwanziger "nicht aktiv an der Verschleierung" einer DFB-Zahlung von 6,7 Millionen Euro im April 2005 an den Fußball-Weltverband FIFA beteiligt. Die Buchung als Betriebsausgabe durch den DFB sei nach derzeitigem Erkenntnisstand zulässig gewesen. "Mit Theo Zwanziger sitzt der Falsche auf der Anklagebank", sagte Vorsitzende Distler.

Nach Würdigung der bisherigen Beweisaufnahme habe es sich bei der damaligen Überweisung um die Rückzahlung eines Darlehens in Höhe von zehn Millionen Schweizer Franken gehandelt, das Franz Beckenbauer im Jahr 2002 vom französischen Unternehmer Robert Louis-Dreyfus erhalten hatte. Das Geld war in fünf Tranchen auf ein Firmenkonto des damaligen FIFA-Exekutivmitglieds, Mohamed bin Hammam, nach Katar weitergeleitet worden. Im Gegenzug erhielt das WM-OK von der FIFA einen Zuschuss von 250 Millionen Schweizer Franken für die Ausrichtung der Weltmeisterschaft 2006 in Deutschland.

Redaktion beck-aktuell, dd, 24. März 2025 (dpa).

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