Lokführer-Streik läuft: Gericht weist Berufungen zurück
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Der Streik der Lokführergewerkschaft GDL findet wie geplant statt. Das Hessische Landesarbeitsgericht hat am Dienstag in Frankfurt Anträge des Arbeitgeberverbandes der Deutsche Bahn-Unternehmen (AGV MOVE) und von fünf Bahngesellschaften der Transdev-Gruppe gegen den Streik abgelehnt. 

Es könne nicht festgestellt werden, dass die GDL mit dem Streik rechtswidrige Streikziele verfolge oder gegen die Friedenspflicht verstoße, so das LAG (Urteile vom 09.01.2024 - 10 LGa 15/24, 10 LGa 16/24). Die DB drang nicht mit ihrem Argument durch, dass die GDL nach Gründung der Leiharbeitergenossenschaft "Fair Train" ihre Tariffähigkeit verloren habe. Diese Prüfung sei im Eilverfahren nicht möglich, sagte der Vorsitzende Richter Michael Horcher zur Begründung.

Der Streik sei auch nicht unverhältnismäßig, so das Gericht im Verfahren der Transdev. Es folgte nicht der durch Transdev geltend gemachten wirtschaftlichen Überforderung und dem Argument einer Wettbewerbsverzerrung infolge von Verflechtungen zwischen der GDL und Fair Train. Bereits in erster Instanz hatte das Arbeitsgericht Frankfurt eine einstweilige Verfügung der Bahn sowie der Transdev am Montagabend zurückgewiesen und den Streik erlaubt.

Die Tariffähigkeit der GDL lässt die Deutsche Bahn in einem weiteren Verfahren prüfen. Es hat dazu beim LAG Hessen einen Antrag nach § 97 ArbGG gestellt.

Die GDL hat mit ihren Streikmaßnahmen bei der DB bereits am Dienstag um 18.00 Uhr begonnen. Im Personenverkehr hat der Ausstand um 02.00 Uhr am frühen Mittwochmorgen begonnen. Geplantes Ende des Arbeitskampfes ist Freitagabend um 18.00 Uhr. Aber auch in den Stunden davor und danach dürften die Auswirkungen zu spüren sein.

LAG Hessen, Urteil vom 09.01.2024 - 10 LGa 15/24; 10 LGa 16/24

Redaktion beck-aktuell, 10. Januar 2024.