ArbG: Lokführergewerkschaft GDL darf streiken
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Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) darf ab Mittwoch den Schienenverkehr in Deutschland bestreiken. Sowohl die Bahn als auch das Verkehrsunternehmen Transdev sind am Montagabend mit ihren Eilanträgen vor dem ArbG Frankfurt a.M. gescheitert. Das letzte Wort hat aber das LAG Hessen.

In den Verhandlungen vor Gericht spielte der GDL-Plan eine Rolle, über die Genossenschaft "Fair Train" die eigenen Mitglieder als Lokführer an Eisenbahnbetriebe zu verleihen. Aus Sicht der Bahn tritt die Gewerkschaft damit auch als Arbeitgeber auf und sollte daher keine Tarifabschlüsse mehr abschließen dürfen. Die GDL sieht hingegen eine deutliche organisatorische Trennung zwischen Gewerkschaft und Genossenschaft. Zudem arbeite bislang noch kein Lokführer für die Fair Train; die Genossenschaft sei noch nicht geschäftlich aktiv. In dieser Frage läuft eine weitere Klage der DB gegen die GDL.

"Die GDL ist nicht offenkundig tarifunfähig", begründete die Vorsitzende Richterin die ablehnende Entscheidung des ArbG (Az.: 6 Ga 4/24). Damit ist die Bahn zunächst mit ihrem Versuch gescheitert, den Arbeitskampf im Rahmen des Tarifstreits mit der Gewerkschaft juristisch stoppen zu lassen. Sie kündigte allerdings noch am Montagabend an, in Berufung zu gehen.

Auch Transdev, ein Eisenbahnunternehmen, das unter anderem Regionalbahnen in Ostdeutschland sowie im Nordwesten betreibt, ist mit seinem Eilantrag gegen den angekündigten Streik gescheitert. Die bloße Behauptung einer wirtschaftlichen Überforderung seitens des Unternehmens genüge nicht, um einen Streik zu untersagen, so die Vorsitzende Richterin zur Begründung (Az.: 3 Ga 3/24). Der Gang vor das LAG Hessen steht auch Transdev offen.

Erleichtert über die Entscheidung der beiden Kammern zeigte sich GDL-Chef Claus Weselsky. "Aber wir wissen, dass das ganze Verfahren in die zweite Instanz geht." Erst danach gebe es Gewissheit in der Frage, ob gestreikt werden könne oder nicht.

ArbG Frankfurt a. M., Entscheidung vom 08.01.2024 - 6 Ga 4/24

Redaktion beck-aktuell, gk, 9. Januar 2024 (dpa).