Län­ge­re Fris­ten für die Rich­ter­an­kla­ge

Ver­fas­sungs­fein­de sol­len ein­fa­cher aus dem Rich­ter­amt ent­fernt wer­den kön­nen. Die­ses Ziel ver­folgt eine vom Bun­des­tag ver­ab­schie­de­te Ge­set­zes­än­de­rung. Land­ta­ge oder der Bun­des­tag be­kom­men damit in Zu­kunft mehr Zeit, eine Rich­ter­an­kla­ge vor dem BVerfG zu er­he­ben.

Die Rich­ter­an­kla­ge ist in Art. 98 GG ge­re­gelt. Der An­trag, eine Rich­te­rin oder einen Rich­ter bei Zwei­feln an deren oder des­sen Ver­fas­sungs­treue in ein an­de­res Amt oder in den Ru­he­stand zu ver­set­zen, muss­te bis­lang gemäß § 58 Abs. 3 BVerf­GG spä­tes­tens zwei Jahre nach dem ver­meint­li­chen Fehl­ver­hal­ten ge­stellt wer­den. Diese Frist wurde nun auf fünf Jahre ver­län­gert. Wird der Rich­te­rin oder dem Rich­ter ein Ver­stoß im Amt vor­ge­wor­fen, muss­te nach § 58 Abs. 2 BVerf­GG ein ent­spre­chen­des Dis­zi­pli­nar­ver­fah­ren bis­her spä­tes­tens sechs Mo­na­te nach dem Ende des be­an­stan­de­ten Ge­richts­ver­fah­rens ein­ge­lei­tet wer­den - das ist künf­tig auch nach zwölf Mo­na­ten noch mög­lich.

Bis­lang ist es zu kei­ner er­folg­rei­chen Rich­ter­an­kla­ge ge­kom­men, weder auf Bun­des- noch auf Lan­des­ebe­ne. Dies könn­te auch daran lie­gen, dass die Fris­ten des § 58 BVerf­GG – für et­wai­ge Vor­er­mitt­lun­gen, für Be­ra­tun­gen im Par­la­ment und für die Er­stel­lung der An­trags­schrift und deren Be­schluss­fas­sung – bis­lang zu kurz waren.

Im Frei­staat Sach­sen hatte es vor ei­ni­ger Zeit Auf­re­gung um den frü­he­ren AfD-Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­ten Jens Maier ge­ge­ben. Ihm war auf An­trag des Lan­des­jus­tiz­mi­nis­te­ri­ums die Aus­übung sei­nes Rich­ter­amts un­ter­sagt wor­den, nach­dem er vom säch­si­schen Ver­fas­sungs­schutz als Rechts­ex­tre­mist ein­ge­stuft wor­den war. Der BGH hat diese Ent­schei­dung be­stä­tigt und dabei gleich "we­sent­li­che Rechts­grund­sät­ze" gegen Ver­fas­sungs­fein­de in der Jus­tiz auf­ge­stellt. Sach­sens Jus­tiz­mi­nis­te­rin Katja Meier (Grüne) be­grü­ßt die nun­mehr er­folg­te Ge­set­zes­än­de­rung, die sie selbst vor­ge­schla­gen hat. Die Rich­ter­an­kla­ge sei ein wich­ti­ges In­stru­ment des wehr­haf­ten Rechts­staa­tes, so Meier. "Ver­fas­sungs­fein­de haben auf der Rich­ter­bank nichts ver­lo­ren."

Redaktion beck-aktuell, mm, 23. Februar 2024 (ergänzt durch Material der dpa).

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