Längere Fristen für die Richteranklage

Verfassungsfeinde sollen einfacher aus dem Richteramt entfernt werden können. Dieses Ziel verfolgt eine vom Bundestag verabschiedete Gesetzesänderung. Landtage oder der Bundestag bekommen damit in Zukunft mehr Zeit, eine Richteranklage vor dem BVerfG zu erheben.

Die Richteranklage ist in Art. 98 GG geregelt. Der Antrag, eine Richterin oder einen Richter bei Zweifeln an deren oder dessen Verfassungstreue in ein anderes Amt oder in den Ruhestand zu versetzen, musste bislang gemäß § 58 Abs. 3 BVerfGG spätestens zwei Jahre nach dem vermeintlichen Fehlverhalten gestellt werden. Diese Frist wurde nun auf fünf Jahre verlängert. Wird der Richterin oder dem Richter ein Verstoß im Amt vorgeworfen, musste nach § 58 Abs. 2 BVerfGG ein entsprechendes Disziplinarverfahren bisher spätestens sechs Monate nach dem Ende des beanstandeten Gerichtsverfahrens eingeleitet werden - das ist künftig auch nach zwölf Monaten noch möglich.

Bislang ist es zu keiner erfolgreichen Richteranklage gekommen, weder auf Bundes- noch auf Landesebene. Dies könnte auch daran liegen, dass die Fristen des § 58 BVerfGG – für etwaige Vorermittlungen, für Beratungen im Parlament und für die Erstellung der Antragsschrift und deren Beschlussfassung – bislang zu kurz waren.

Im Freistaat Sachsen hatte es vor einiger Zeit Aufregung um den früheren AfD-Bundestagsabgeordneten Jens Maier gegeben. Ihm war auf Antrag des Landesjustizministeriums die Ausübung seines Richteramts untersagt worden, nachdem er vom sächsischen Verfassungsschutz als Rechtsextremist eingestuft worden war. Der BGH hat diese Entscheidung bestätigt und dabei gleich "we­sent­li­che Rechts­grund­sät­ze" gegen Ver­fas­sungs­fein­de in der Jus­tiz auf­ge­stellt. Sachsens Justizministerin Katja Meier (Grüne) begrüßt die nunmehr erfolgte Gesetzesänderung, die sie selbst vorgeschlagen hat. Die Richteranklage sei ein wichtiges Instrument des wehrhaften Rechtsstaates, so Meier. "Verfassungsfeinde haben auf der Richterbank nichts verloren."

Redaktion beck-aktuell, mm, 23. Februar 2024 (ergänzt durch Material der dpa).