Nötigung durch Straßenblockade: Urteil gegen Klimaaktivist rechtskräftig

Das KG hat die Verurteilung eines Klimaaktivisten wegen Nötigung bestätigt. Der inzwischen 62-Jährige hatte an einer Straßenblockade der Letzten Generation teilgenommen. Der Senat betonte in seiner Entscheidung, dass es stets auf die Umstände eines jeden Einzelfalles ankomme.

Der Angeklagte setzte sich im Februar 2022 zusammen mit weiteren Mitgliedern der Gruppierung "Aufstand der letzten Generation" auf eine Straße in Berlin-Spandau. Einzelne Aktivisten hatten sich an die Fahrbahn des Siemensdamms geklebt, der Angeklagte selbst hingegen nicht. Die Blockade dauerte insgesamt 20 Minuten. Es kam zu erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen; mindestens 50 Fahrzeuge konnten nicht ausweichen und steckten fest.

Das AG Tiergarten befand den Angeklagten wegen seiner Beteiligung an der Blockade der Nötigung für schuldig und verhängte eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 30 Euro. Das LG Berlin reduzierte die Anzahl der Tagessätze auf 20.

Einzelfallumstände maßgeblich

Die Revision des Mannes hatte keinen Erfolg. Wie die Vorinstanzen wertete das KG die Teilnahme des Angeklagten an der Straßenblockade als Nötigung (Beschluss vom 31.01.2024 - 3 ORs 69/23). Gleichzeitig betonte der Senat aber, dass es im Rahmen der Verwerflichkeitsprüfung nach § 240 Abs. 2 StGB keinerlei pauschale Bewertungen geben dürfe; vielmehr komme es stets auf die Umstände eines jeden Einzelfalles an.

Die dabei von der Rechtsprechung zuvor entwickelten Abwägungskriterien – Ankündigung der Blockade, Dauer der Blockade, Art und Ausmaß der Blockade, Motive der/des Angeklagten, Zielrichtung der Demonstration – seien als Orientierung und Leitlinie zu verstehen und enthielten keine in jeder Konstellation zwingende oder abschließende Aufzählung.

Wegen lückenhafter Beweiswürdigung hatte das KG im August 2023 in einem anderen Verfahren zwar ein Urteil des AG Berlin-Tiergarten gegen eine Studentin, die an einer Straßenblockade beteiligt war, aufgehoben, aber gleichzeitig festgehalten, dass eine Strafbarkeit grundsätzlich in Frage kommt. Im September vergangenen Jahres hat das AG Tier­gar­ten eine Kli­ma­de­mons­tran­tin nach Stra­ßen­blo­cka­den zu acht Mo­na­ten Haft verurteilt.

Redaktion beck-aktuell, ew, 14. Februar 2024.