Der Bundestag hat am Donnerstag nach einer rund 90-minütigen Debatte den Etatentwurf 2026 für das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in zweiter Beratung angenommen. Für den Einzelplan 07 des Bundeshaushalts stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, während AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke dagegen votierten. Der Etat umfasst Ausgaben von 1,21 Milliarden Euro, rund 50 Millionen Euro mehr als im ursprünglichen Regierungsentwurf.
Das Ministerium kann mit Einnahmen von 739,78 Millionen Euro rechnen und finanziert damit fast zwei Drittel seiner Ausgaben selbst. Unter den Ressorts bleibt es das Ministerium mit dem geringsten Ausgabevolumen. Einstimmig angenommen wurde auch der Etat des BVerfG mit 46,42 Millionen Euro (2025: 44,83 Millionen Euro).
Schwerpunkte im Etat
Mehr als die Hälfte des Justizetats entfällt auf Personalausgaben, die 2026 bei 687,3 Millionen Euro liegen sollen – eine Million Euro weniger als im laufenden Jahr. Für sächliche Verwaltungsausgaben sind 307,8 Millionen Euro vorgesehen, ein Plus von 15,2 Millionen Euro. Zuweisungen und Zuschüsse sinken auf 148,3 Millionen Euro, das sind 15,3 Millionen Euro weniger als 2025.
Im Kapitel "Sonstige Bewilligungen" steigen die Mittel auf 93,2 Millionen Euro. Grund hierfür ist vor allem der höhere Beitrag zu den laufenden Kosten des Einheitlichen Patentgerichts, der von 5,1 Millionen Euro auf 9,9 Millionen Euro steigt. Auch Zuschüsse an überregionale Fördermaßnahmen erhöhen sich leicht, darunter der Zuschuss für das Anne-Frank-Zentrum, das künftig 752.000 Euro erhält (2025: 625.000 Euro).
Im Geschäftsbereich des Ministeriums bildet das Deutsche Patent- und Markenamt den Schwerpunkt. Für 2026 sind dort Ausgaben von 304,4 Millionen Euro eingeplant, die Einnahmen sollen 507,4 Millionen Euro betragen. Für das Bundesamt für Justiz sind 138,4 Millionen Euro vorgesehen, deutlich weniger als 2025, da einmalige Hilfen für Betroffene der Amokfahrt in Magdeburg entfallen. Bei den Einnahmen rechnet die Bundesregierung mit 199,2 Millionen Euro, also 15 Millionen Euro mehr als im laufenden Jahr.
Für den BGH sind Ausgaben von 73,9 Millionen Euro vorgesehen, 4,7 Millionen Euro mehr als 2025. Der Etat des Generalbundesanwalts steigt auf 86,1 Millionen Euro, vor allem wegen höherer Verwaltungskostenerstattungen an die Länder. Für den BFH sind 22,7 Millionen Euro eingeplant, für das BPatG 16,9 Millionen Euro.
Hubig bekräftigt, Pakt für den Rechtsstaat umsetzen zu wollen
Wichtiger als die am Maßstab anderer Ressorts vergleichsweise bescheidenen Geldbeträge sind jedoch in den Justizhaushaltsdebatten im Bundestag traditionell die Wortbeiträge zum Zustand des Rechtsstaats. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) betonte in ihrer Rede die Bedeutung eines funktionierenden Rechtsstaats. Sie bekräftigte zudem nochmals, im kommenden Jahr den Pakt für den Rechtsstaat mit den Ländern umsetzen zu wollen. Das sei ein klares Zeichen "für unsere Demokratie und die Freiheit und für den Rechtsstaat", sagte Hubig. Bereits in der Debatte für den Übergangshaushalt 2025 im September war deutlich geworden, dass die bereits angekündigte knappe halbe Milliarde Euro für die Justiz erst mit Verzögerung in die Länder fließen würde.
Die SPD-Abgeordnete Svenja Schulze hob außerdem zusätzliche Mittel im Etat für Gewaltprävention hervor und verwies auf die Initiative "StoP – Stadtteile ohne Partnergewalt" und auf 150 Millionen Euro aus dem Infrastruktur-Sondervermögen für die Sanierung von Frauenhäusern.
Kritik aus der Opposition
Die Grünen kritisierten die Koalition indes scharf. Helge Limburg warf Union und SPD vor, den Rechtsstaat zu beschädigen – unter anderem durch rechtlich umstrittene Grenzkontrollen und Pläne zur IP-Speicherung. Die Regierung wolle mit dem "Bulldozer" über die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger fahren, so Limburg. Er rief zudem das Hin und Her bei der Aufnahme von afghanischen Ortskräften und die gescheiterte Wahl von Frauke Brosius-Gersdorf zur Verfassungsrichterin vor der Sommerpause in Erinnerung.
Die Linke monierte falsche Prioritäten. Der Abgeordnete Sascha Wagner kritisierte etwa Kürzungen bei Verbraucherfinanzierung und Schuldnerberatung und forderte einen Rechtsanspruch auf kostenlose Schutzplätze für Betroffene häuslicher Gewalt. "Die Bundesregierung spart dort, wo Menschen Schutz brauchen, aber sie investiert dort, wo Konzerne profitieren", sagte Wagner.
Für die AfD kritisierte Mirco Hanker, dass die Mittel für die Stiftung Forum Recht erhöht worden sind. Nach seiner Meinung müsste man die Stiftung stattdessen abschaffen oder die Mittel auf ein "realistisches Maß" kürzen. Hanker sprach zudem die hohe Belastung der Verwaltungsgerichte im Bereich des Asyl- und Aufenthaltsrechtes an und forderte eine grundsätzliche Reform, um diese zu reduzieren.
Der Kritik an der Stiftung Forum Recht, die zu den Themen Rechtsstaat und Demokratie unter anderem Veranstaltungen und Ausstellungen organisiert, trat der CDU-Abgeordnete Uwe Feiler entgegen. Die Erhöhung der Mittel für die Stiftung sei keine bloße haushalterische Anpassung, sondern ein deutliches Signal: "Wir unterstützen diejenigen, die Demokratie und Rechtsstaat vermitteln und damit stärken", so Feiler.


