Debatte über Justiz-Etat: Günstig, aber hoch umstritten
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In der Haushaltsdebatte zum Etat des Bundesjustizministeriums ging es nicht vordergründig ums Geld, denn die Ausgaben für das Ressort sind im Bundesvergleich kaum der Rede wert. Gestritten wurde aber viel über Ideologie und Bürokratie.

Am Freitag lag dem Bundestag in erster Lesung der Etatentwurf des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) zur Beratung vor. Der Einzelplan 07 des Bundeshaushalts 2025 sieht Ausgaben in Höhe von 1,04 Milliarden Euro für das Justizressort vor, was eine marginale Steigerung gegenüber 2024 (1,03 Milliarden Euro) bedeutet. Das Ressort weist damit wie gewöhnlich unter den Bundesministerien das geringste Ausgabevolumen auf. 

Zu Beginn der Debatte griff Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) in seiner Rede die Pläne der Regierung zur Stärkung der Resilienz des BVerfG auf, die Karlsruhe gestern goutiert hatte, und kündigte an, man werde "in naher Zukunft mit der Umsetzung dieses wichtigen Projektes beginnen". Zwar gebe es viele Herausforderungen für den Rechtsstaat, aber unter den Bürgerinnen und Bürgern auch Zuversicht, dass diese bewältigt werden könnten. Wichtiger als Geld sei die Überzeugung seriöser Demokraten, dass es "keine Herausforderung auf der Welt gibt, die wir mit der Ordnung des Grundgesetzes nicht erfolgreich schaffen können."

Buschmann lobt Digitalisierungs-Initiative für Justiz

Buschmann nannte den Rechtsstaat ein "Erfolgsmodell", das er mit dem wichtigsten Ziel seines Ressorts für das kommende Jahr stärken will: eine "Trendwende" bei der Bürokratisierung. Er erklärte, die zunehmende Bürokratisierung sei "eine neue Form der Besteuerung, in Brainpower, Aufmerksamkeit, Kreativität". Einen der wichtigsten Treiber für die über die Jahre angestiegene Bürokratie machte der Justizminister indes nicht in Berlin oder den Ländern aus, sondern in Brüssel. "Es wäre gut, wenn die Europäische Kommission uns auch helfen würde", so Buschmann, denn fast 60% des Erfüllungsaufwandes resultiere aus Brüsseler Vorgaben.

Buschmann lobte die Digitalisierungs-Initiative für die Justiz, die lange in Frage gestellt worden sei. Mittlerweile gebe es jedoch einen "Geist der Kooperation zwischen Bund und Ländern". Man habe es in kürzester Zeit geschafft, 150 Millionen des geplanten Volumens von 200 Millionen mit konkreten Projekten zu unterlegen, die durch den Haushaltsausschuss freigegeben seien.

Etat des BGH wächst, übrige Bundesgerichte praktisch unverändert

Zu den Zahlen: Die Bundesjustiz plant nach dem Haushaltsentwurf im kommenden Jahr mit Einnahmen von 729,78 Millionen Euro, also mit über 60 Millionen Euro mehr als in diesem Jahr, womit das BMJ seine Ausgaben zu gut zwei Dritteln selbst finanzieren kann. Die Einnahmen kommen zum Großteil aus dem Deutschen Patent- und Markenamt mit 492,4 Millionen Euro und stammen vor allem aus Gebühren für gewerbliche Schutzrechte. 184,2 Millionen Euro steuert außerdem das Bundesamt für Justiz bei.

Auf der Ausgabenseite fließen deutlich mehr Mittel in den Bundesgerichtshof (61,39 Millionen Euro gegenüber 54,86 Millionen Euro in 2024) und zum Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (77,1 Millionen Euro gegenüber 59,4 Millionen Euro). Kaum Änderungen gab es indes bei den anderen Bundesgerichten: Das Bundesverwaltungsgericht erhält 25,88 Millionen Euro (2024: 25,04 Millionen Euro), der Bundesfinanzhof 20,74 Millionen Euro (2024: 19,92 Millionen Euro) und das Bundespatentgericht 16,92 Millionen Euro (2024: 15,98 Millionen Euro). Der Etat des Bundesverfassungsgerichts ist in einem eigenen Einzelplan aufgelistet und enthält leicht erhöhte Ausgaben von 43,47 Millionen Euro (2024: 41,31 Millionen Euro).

Förderung für Hate Aid

Ein weiterer Ausgabeposten des BMJ sind die "Zuschüsse für überregionale Förderungsmaßnahmen", die 1,5 Millionen Euro - und damit eine halbe Million weniger als 2024 - umfassen sollen. Darin ist unter anderem eine Förderung der Hate Aid gGmbH in Höhe von 600.000 Euro und des Anne Frank Zentrums (625.000 Euro) vorgesehen. In der Debatte lobte Bruno Hönel (Grüne), dass es gelungen sei, bei der gegenwärtig knappen Haushaltslage bereits im Regierungsentwurf Organisationen wie Hate Aid zu bedenken.

Projekte wie "Wohnungsbauprojekte für Holocaust-Überlebende in Israel" - 2024 noch mit 470.000 Euro bedacht - müssen dagegen nun leer ausgehen. Die "Zuschüsse zur Förderung justizspezifischer und rechtspolitischer Vorhaben" bleiben mit 2,2 Millionen fast unverändert, gleich zu diesem Jahr fallen die Zuschüsse für die Stiftung Forum Recht (3,5 Millionen Euro) und die Stiftung Datenschutz (1,1 Millionen Euro) aus.

Die Ausgaben, die das BMJ für sich selbst vorsieht, werden nach dem Entwurf im kommenden Jahr auf 126,4 Millionen Euro steigen, was Mehrausgaben von 13,2 Millionen Euro bedeutet. Verringern will man hingegen die "zentral veranschlagten Verwaltungseinnahmen und -ausgaben", denen 2025 noch 238,4 Millionen Euro - und damit 58,9 Millionen Euro weniger als in diesem Jahr - zugebilligt werden.

CDU-MdB Krings: Ampel regiert an Bedürfnissen der Menschen vorbei

Trotz vieler Zahlen im Haushaltsentwurf ging es in der Debatte vordergründig nicht ums Geld - der Justiz-Etat spielt im Gesamthaushalt kaum eine Rolle - sondern um rechtspolitische Themen. So kritisierte Unionspolitiker Günter Krings, der Haushaltsentwurf offenbare "die ganze Rat- und Lustlosigkeit" der Regierung. In der Rechtspolitik würden Probleme erfunden , wo keine seien, während Handlungsfelder ignoriert würden, die nicht zum eigenen Weltbild passten. Krings thematisierte dabei unter anderem das umstrittene Selbstbestimmungsgesetz, die Legalisierung von Cannabis und die Werbung für Schwangerschaftsabbrüche. Man regiere an den Bedürfnissen der Menschen vorbei, so Krings. Insbesondere werde Bürokratie auf- und Sicherheit abgebaut.

Für die AfD warf Michael Espendiller der Bundesregierung Pseudomaßnahmen vor, während es in Deutschland 146.000 offene Haftbefehle gebe. Außerdem, so behauptete er, liefen 821 "Killer" frei im Land herum.

Clara Bünger von der Gruppe Die Linke monierte die Kürzungen im Etat, Mittel für Projekte gegen Rechtsextremismus und Rassismus dürften nicht eingespart werden. Zudem sei das Demokratiefördergesetz noch immer nicht beschlossen worden. Extremismus und Rassismus ließen sich nicht mit Symbolpolitik bekämpfen, so Bünger

Redaktion beck-aktuell, Maximilian Amos, 13. September 2024.