Jens Rommel ist neuer Generalbundesanwalt
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Jens Rommel steht seit Montag als Generalbundesanwalt beim BGH an der Spitze der Bundesanwaltschaft. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) übergab ihm die vom Bundespräsidenten unterzeichnete Ernennungsurkunde und hieß ihn im neuen Amt willkommen.

Der Minister attestierte Rommel "Führungsstärke, fachliche Kompetenz, Einsatzbereitschaft und persönliche Integrität" und zeigte sich überzeugt: "Jens Rommel verfügt über alle Fähigkeiten und Eigenschaften, um ein exzellenter Generalbundesanwalt zu sein."  Gerade in der jetzigen Zeit sei es wichtig, den Gegnern der freiheitlichen Demokratie entschieden und wirkungsvoll zu begegnen.

Rommel bezeichnete seine Behörde als "Dienerin des Rechts".* Bei ihrer Arbeit gehe es unter anderem um den Schutz der wichtigsten Rechtsgüter der Verfassung, sagte der 51-Jährige nach seiner Amtseinführung. Er verwies darauf, dass die Bundesanwaltschaft oft vor politischem Hintergrund handele und es von großer Aufmerksamkeit begleitet werde, wenn die oberste Anklagebehörde Deutschlands zum Beispiel Ermittlungsverfahren übernimmt.

Rommel ist der zwölfte Generalbundesanwalt. Nicht zuletzt werden steigender Zahlen im Bereich des islamistischen Terrorismus und rechtsextremer Umtriebe etwa aus der Szene der sogenannten Reichsbürger ist die Behörde mit Sitzen in Karlsruhe und Leipzig in den vergangenen Jahren auf rund 350 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angewachsen.

Der neue Generalbundesanwalt verwies in seiner Rede auch auf die Rote Armee Fraktion (RAF), die den früheren Amtsinhaber Siegfried Buback ermordete. Aktuelle Herausforderungen seien internationale Entwicklungen und technischer Fortschritt: So stelle in der klassischen Spionage die aktuelle weltpolitische Lage die Behörde vor immer mehr Schwierigkeiten.

Gefahren von Links und Rechts, im In- wie im Ausland

Buschmann betonte die Bedeutung der obersten Strafverfolger in Deutschland. "Auch wenn die Waffen sprechen, schweigt das Recht nicht", sagte der FDP-Politiker mit Blick unter anderem auf die Kriege in der Ukraine und in Nahost. Hier leiste die Bundesanwaltschaft einen großen Beitrag, um auf Gerichtsverfahren vorbereitet zu sein - ob hierzulande, im Ausland oder vor einem internationalen Gericht. "Wir werden auch russische Kriegsverbrecher in Deutschland vor Gericht stellen, wenn wir ihrer habhaft werden."

Aber auch in Deutschland hätten Islamisten, Rechts- und Linksterroristen der freiheitlichen Ordnung den Kampf angesagt, fuhr Buschmann fort. "Wie andernorts auch, stehen auch bei uns politische Kräfte bereit, die Liberalität unserer Ordnung ins Illiberale zu drehen, aus der offenen Gesellschaft eine autoritäre zu machen." Und weiter: "Wir lassen uns unsere Freiheit nicht nehmen". Dafür sei die Bundesanwaltschaft ein Garant.

Die Präsidentin des BGH, Bettina Limperg, ging in ihrer Rede auf einen Wandel in den vergangenen Jahren ein: Hass sei gesellschaftsfähig geworden, Grenzen des Sagbaren seien verrückt. Der Staat müsse in seine Institutionen investieren. Das diene dem Rechtsstaat und stärke das Vertrauen der Menschen in eben jenen Rechtsstaat.

Vita Rommel

Rommel war zuletzt im 4. Strafsenat des BGH als Richter tätig, zudem hatte er knapp vier Jahre lang stellvertretend die Aufgabe eines Ermittlungsrichters am BGH übernommen. Zwischen 2015 und 2020 leitete er außerdem die Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg. Dass er Deutschlands oberster Ankläger werden soll, war bereits seit Januar 2024 bekannt. Anfang Februar hatte der Bundesrat einem ent­spre­chen­den Vor­schlag des Bun­des­jus­tiz­mi­nis­te­ri­ums zu­ge­stimmt.

Studiert hat Rommel an den Universitäten Augsburg, Lund, Würzburg und Lyon. Nach den in Bayern abgelegten juristischen Staatsprüfungen trat er 2003 in den Justizdienst des Landes Baden-Württemberg ein. Dort war er in verschiedenen Positionen und an verschiedenen Stellen tätig: als Richter an den Amtsgerichten Biberach und Riedlingen, als Staatsanwalt und Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwalt­schaft Ravensburg, im Justizministerium Baden-Württemberg sowie an der Vertretung des Landes Baden-Württemberg bei der EU in Brüssel. Von 2007 bis 2010 war Rommel als wissenschaftlicher Mitarbeiter an die Bundesanwaltschaft abgeordnet.

Sein Vorgänger Peter Frank war der jüngste Generalbundesanwalt in der Geschichte der Bundesrepublik, als er das Amt im Oktober 2015 mit 47 Jahren übernahm. Frank ist im Dezember 2023 zum Verfassungsrichter ernannt worden.

(Hinweis der Redaktion: * Der Artikel wurde um Statements aus den Reden Rommels, Buschmanns und Limpergs ergänzt. 4.3.2024, 16:06h, jvh)

Redaktion beck-aktuell, bw, 4. März 2024 (ergänzt durch Material der dpa).