Bundesrat bestätigt Jens Rommel als neuen Generalbundesanwalt

Jens Rommel wird neuer Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof. Der Bundesrat hat am Freitag einem entsprechenden Vorschlag des Bundesjustizministeriums zugestimmt. Rommel ist seit Februar 2020 Richter am BGH und gehört dem 4. Strafsenat an. Ernannt wird der Generalbundesanwalt durch den Bundespräsidenten.

"Unsere freiheitliche Ordnung hat Feinde, denen wir entschlossen begegnen müssen: streng mit den Mitteln des Rechts", sagte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP). Gerade auch deshalb werde eine exzellente Persönlichkeit an der Spitze der Bundesanwaltschaft gebraucht. "Ich bin mir sicher: Mit seiner fachlichen Kompetenz, persönlichen Integrität, Führungsstärke und seiner Leidenschaft für unseren Rechtsstaat wird Jens Rommel diese so wichtige Aufgabe sehr gut ausfüllen", so Buschmann.

Aufgabe des Generalbundesanwaltes ist unter anderem die Verfolgung von Staatsschutzdelikten, Straftaten aus dem Bereich des Terrorismus und der Spionage sowie Verbrechen nach dem Völkerstrafgesetzbuch. Er ist Chef der Bundesanwaltschaft, die staatsanwaltschaftliche Aufgaben in Revisionsverfahren vor dem BGH in Karlsruhe und in Leipzig wahrnimmt.

Den bisherigen Generalbundesanwalt Peter Frank hatte der Bundesrat im November 2023 zum Richter am Bundesverfassungsgericht gewählt.

Redaktion beck-aktuell, ew, 2. Februar 2024.