Wechsel in Karlsruhe: Peter Frank wird Verfassungsrichter
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© Uli Deck / dpa

Der Bundesrat hat Generalsbundesanwalt Peter Frank einstimmig zum Nachfolger des scheidenden Verfassungsrichters Peter Müller gewählt. Frank bleibt also in Karlsruhe - wechselt aber vom BGH zum BVerfG. Er gilt als erfahren, belastbar, umgänglich und locker.

Frank ist seit dem 05.10.2015 Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof und somit Chef der Bundesanwaltschaft. Er war mit 47 Jahren bei Amtsantritt der jüngste Generalbundesanwalt. Die Karlsruher Behörde mit rund 300 Mitarbeitenden untersteht als Staatsanwaltschaft des Bundes dem Bundesjustizministerium. Sie ist für herausragende Verfahren in Bereichen wie Terrorismus, Spionage und Völkerstrafrecht zuständig.

Öffentliche Statements von Frank sind rar gesät. Hin und wieder gibt der Chefankläger Interviews. Er arbeitete an einer besseren Zusammenarbeit von Ermittlungsbehörden. Eklats: Fehlanzeige. Ein Schwerpunkt seiner Arbeit ist der Kampf gegen Terrorismus. Die SPD-ge­führ­ten Bun­des­län­der hatten vor der Wahl Bedenken gegenüber dem Unions-Kandidaten geäußert. Gleichwohl bezeichnete der ehemalige Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) Frank einst als "exzellenten Juristen" und "engagierten Beamten mit Sensibilität und Führungsstärke". Frank hat in Würzburg und München Rechtswissenschaften studiert, beide juristischen Staatsexamen mit Bestnoten abgelegt und zum Strafrechtsverfahren promoviert ("summa cum laude"). Danach arbeitete er als Staatsanwalt in München und später für das bayerische Justizministerium. 

Die 16 Verfassungsrichterinnen und -richter werden je zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat gewählt, ihre Amtszeit beträgt zwölf Jahre.

Redaktion beck-aktuell, mm, 24. November 2023 (ergänzt durch Material der dpa).