Italien stellt Leihmutterschaften im Ausland unter Strafe

In dem mehrheitlich katholischen Land sind Leihmutterschaften bereits verboten. Jetzt sollen aber auch Italiener bestraft werden können, die sich im Ausland für die Methode entscheiden.

Damit wolle man die traditionelle Familie schützen, begründete die rechte Koalition von Ministerpräsidentin Giorgia Meloni das verabschiedete Gesetz. Die Dreierkoalition hatte das Verbot auf den Weg gebracht, der Senat nahm den entsprechenden Gesetzentwurf nun mit 84 gegen 58 Stimmen an, nachdem das Abgeordnetenhaus bereits zugestimmt hatte.

Aus Sicht von Kritikern wird homosexuellen oder unfruchtbaren Paaren die Möglichkeit genommen, Kinder zu bekommen. Bei einer Leihmutterschaft trägt eine Frau für die Wunscheltern ein Kind aus und überlässt es ihnen nach der Geburt.

In Deutschland ist die Leihmutterschaft wie in vielen anderen Staaten verboten. Auch die Vermittlung ist in Deutschland unter Strafe gestellt. In einigen Ländern hingegen ist die Leihmutterschaft teils mit bestimmten Einschränkungen erlaubt. Wunscheltern gehen daher dafür ins Ausland.

Seit August wird im Bundestag allerdings für die Legalisierung von Eizellenspenden geworben. Zuvor hatte sich auch eine Experten-Kommission dafür ausgesprochen.

Redaktion beck-aktuell, gk, 18. Oktober 2024 (dpa).