Israel hat die Aufhebung des internationalen Haftbefehls gegen Premier Benjamin Netanjahu verlangt. Der IStGH müsse auch den Haftbefehl gegen den früheren Verteidigungsminister Joav Galant zurückziehen, heißt es in einer Eingabe Israels an das Gericht in Den Haag. Das Dokument wurde auf der Website des Gerichts veröffentlicht.
Der Strafgerichtshof hatte im November die Haftbefehle gegen den israelischen Regierungschef und den Ex-Minister erlassen - wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit seit dem 8. Oktober 2023 im Gazastreifen. Auch gegen Führer der Hamas waren Haftbefehle erlassen worden. Doch die wurden nach Feststellung ihres Todes aufgehoben.
Israel erkennt das Gericht nicht an und hatte Einspruch eingelegt. Nun will es die Aufhebung der Haftbefehle erreichen, bis über den Einspruch entschieden ist.
Erst Entscheidung über Einspruch
In erster Instanz war der Einspruch Israels abgewiesen worden. Doch im April hatten die Den Haager Richterinnen und Richter in der Berufung einen Rechtsfehler festgestellt und eine neue Entscheidung angeordnet. Das hatte aber keinen Einfluss auf die Haftbefehle. Wann der IStGH erneut über den Einspruch entscheidet, ist unklar.
Der Haftbefehl schränkt die internationale Bewegungsfreiheit des Premiers ein. Der Gerichtshof hat zwar selbst keine Möglichkeit, ihn festzunehmen. Doch seine Vertragsstaaten wären unter Umständen dazu verpflichtet, sobald Netanjahu sich auf ihrem Grundgebiet aufhielte. Zuletzt hatte Netanjahu Ungarn besucht, einen Vertragsstaat des IStGH. Ungarn hatte sich geweigert, den Premier festzunehmen und den Austritt aus dem IStGH-Statut angekündigt.
Chefankläger Karim Khan ermittelt seit Monaten wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen im Gaza-Krieg. Die palästinensischen Gebiete sind Vertragsstaat. Bereits 2021 hatte das Gericht festgestellt, dass es auch für Gebiete zuständig sei, die seit 1967 von Israel besetzt sind.