Teilerfolg Israels vor IStGH: Zuständigkeit muss neu geprüft werden

Das Weltstrafgericht ermittelt gegen Israel wegen Kriegsverbrechen im Gazastreifen. Die Zweifel des Landes an der Zuständigkeit des Gerichts blieben in der ersten Instanz unbeachtet - jetzt muss das erneut geprüft werden.

Im Rechtsstreit um die strafrechtliche Verfolgung wegen Kriegsverbrechen im Gazastreifen hat Israel einen Teilerfolg vor dem IStGH errungen. Die Berufungskammer des Gerichts in Den Haag hob eine Entscheidung der Richter in erster Instanz auf und gab einem Einspruch Israels statt.

Die Richter hatten in erster Instanz den Einspruch Israels gegen die strafrechtlichen Ermittlungen zurückgewiesen. Israel hatte die Zuständigkeit des Gerichts angefochten. Die Begründung der Richter aber beruhte nach Ansicht der Berufungskammer auf einem Rechtsfehler.

Die Richter der ersten Instanz müssen sich nun erneut mit der Beschwerde Israels befassen. Wann es eine neue Entscheidung gibt, ist unklar. Diese Entscheidung hat aber keinen Einfluss auf den Haftbefehl gegen Israels Premier Benjamin Netanjahu.

Haftbefehle gegen Netanjahu und Galant

Der Strafgerichtshof hatte im November Haftbefehle gegen Israels Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu und den früheren Verteidigungsminister Joav Galant erlassen. Sie stehen unter dem Verdacht, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit seit dem 8. Oktober 2023 im Gazastreifen zugelassen zu haben.

Chefankläger Karim Khan ermittelt seit Monaten wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen im Gaza-Krieg. Israel hatte die Zuständigkeit des Gerichts bezweifelt, denn es hat selbst den Grundlagenvertrag nicht unterzeichnet. Doch die palästinensischen Gebiete sind Vertragsstaat. Bereits 2021 hatte das Gericht festgestellt, dass es auch für Gebiete zuständig sei, die seit 1967 von Israel besetzt sind.

Redaktion beck-aktuell, cil, 25. April 2025 (dpa).

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