Israel müsse "ohne weitere Verzögerung erkennbare Anstrengungen unternehmen", um sicherzustellen, dass die Zivilbevölkerung Grundnahrungsmittel, Medizin und Narkosemittel erhält, sagte Khan vor Journalisten in Kairo mit Blick auf die katastrophale humanitäre Lage im Gazastreifen. An die Adresse der in Gaza herrschenden Hamas gerichtet und aller, "die dort die Kontrolle haben", betonte Khan, dass die Hilfe die Zivilbevölkerung erreichen müsse "und nicht missbraucht oder von ihr abgezweigt" werden darf.
Khan deutete an, dass der Strafgerichtshof bereits wegen möglicher Verbrechen auf palästinensischer wie auch auf israelischer Seite ermittelt. Die "Behinderung von Hilfslieferungen" gemäß den Genfer Konventionen könne ein Verbrechen darstellen, das in die Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichts falle, warnte Khan.
Er hatte am Wochenende den Grenzübergang Rafah in Ägypten besucht. Dieser gilt als einziger Weg, dringend benötigte Hilfe in den von Israel abgeriegelten Küstenstreifen zu bringen. Inzwischen sind zwar Dutzende von Lastwagen mit Hilfsgütern von dort in den abgeriegelten Gazastreifen gelangt. Doch reicht dies laut Hilfsorganisationen bei weitem nicht aus, um die mehr als 2,2 Millionen Menschen zu versorgen. Deren Situation werde von Tag zu Tag furchtbarer.
Mit Blick auf die von der Hamas in den Gazastreifen verschleppten Geiseln sagte der Chefankläger, Geiselnahmen stellten "einen schweren Verstoß gegen die Genfer Konventionen" dar. Terroristen der im Gazastreifen herrschenden Hamas hatten am 7. Oktober in Israel ein Massaker angerichtet. Israel hat seitdem mehr als 1.400 Tote zu beklagen. Mehr als 230 Menschen wurden verschleppt. Die Opferzahlen im Gazastreifen stiegen nach Israels Gegenschlägen weiter. Nach Angaben des von der Hamas kontrollierten palästinensischen Gesundheitsministeriums wurden seit Kriegsbeginn mehr als 8.000 Palästinenser getötet.