Das Gericht hatte Israel Ende Januar aufgetragen, alles zu tun, um einen Völkermord im Gazastreifen zu verhindern. Dies war eine Eilentscheidung in einem Verfahren, das Südafrika gegen Israel vor dem höchsten Gericht der Vereinten Nationen mit Sitz in Den Haag angestrengt hatte. Südafrika wirft Israel die Verletzung der Völkermordkonvention vor.
Nach der Ankündigung einer Militäroffensive in Rafah im Süden des Gazastreifens hatte Südafrika Anfang der Woche einen weiteren Eilantrag gestellt. Das Weltgericht solle die Rechtmäßigkeit dieser Operation prüfen und klären, ob diese nicht gegen die Anordnung von Ende Januar verstoße.
Mehr als eine Million Menschen waren nach Rafah geflohen. Sie könnten von einer Offensive Israels gegen die islamistische Hamas direkt bedroht werden, erklärte Südafrika. "Dies wäre ein schwerwiegender und irreparabler Verstoß sowohl gegen die Völkermordkonvention als auch gegen den Beschluss des Gerichtshofs vom 26. Januar." Wann das Gericht über den Antrag Südafrikas entscheiden wird, ist nicht bekannt.
Israel bekräftigte Recht auf Selbstverteidigung
Israel weist die Vorhaltungen entschieden zurück und spricht von einem erneuten Versuch Südafrikas, die Völkermordkonvention zu missbrauchen. Israel sei dem internationalen Recht verpflichtet. Das Land bekräftigte zugleich sein Recht auf Selbstverteidigung. Israel werde alles tun, um Schaden für die Zivilbevölkerung zu reduzieren.
Auslöser des Gaza-Krieges waren Attacken der Hamas und anderer Extremisten am 7. Oktober 2023. Dabei wurden rund 1.200 Menschen getötet und etwa 250 aus Israel entführt. Von diesen sollen noch rund 130 in der Hand der Hamas sein.