Gutachten: Israel muss UN-Hilfe im Gazastreifen zulassen
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Monatelang hat Israel humanitäre Hilfe für den Gazastreifen blockiert. Damit verstieß das Land gegen seine völkerrechtlichen Verpflichtungen, stellt der IGH in einem Rechtsgutachten auf Antrag der UN-Vollversammlung fest.

Israel muss nach einem Gutachten des IGH (Nr. 2025/48) ausreichend humanitäre Hilfe in den Gazastreifen lassen und dafür auch mit dem UN-Hilfswerk für Palästinenser (UNRWA) zusammenarbeiten. Israel sei als Besatzungsmacht dazu verpflichtet, ausreichend für die Bevölkerung zu sorgen und die Menschenrechte zu wahren, heißt es in einem Rechtsgutachten des höchsten UN-Gerichts in Den Haag.

Die Richter wiesen Israel darauf hin, dass eine Blockade von Hilfsgütern gegen internationales Recht verstoße. Gerichtspräsident Yuji Iwasawa ermahnte Israel auch, "das Verbot des Aushungerns von Zivilisten als Methode der Kriegsführung zu respektieren".

Israel sei nach internationalem Recht zur humanitären Hilfe in den besetzten Gebieten verpflichtet, heißt es in dem Rechtsgutachten. Dazu gehörten die Versorgung mit Nahrungsmittel, Wasser, Obdach, Medikamente und medizinische Versorgung. Auch die Vertreibung von Menschen sei rechtswidrig. 

Völkerrechtler: "Israelische Vorwürfe im Kern unsubstantiiert"

Seit Januar darf UNRWA nicht mehr im Gazastreifen arbeiten. Israel hatte das Verbot damit begründet, dass das UN-Hilfswerk mit der Terrororganisation Hamas zusammenarbeite. Dafür aber sah das Gericht keine Beweise. Das Hilfswerk ist nach den Worten des Gerichts unabdingbar für die humanitäre Versorgung der Menschen im Kriegsgebiet. Von März bis Mai hatte Israel dann überhaupt keine Hilfsgüter mehr in den Gazastreifen gelassen und danach nur noch über eine private US-Organisation. Die Blockade hatte Israel damit gerechtfertigt, dass die islamistische Hamas die Transporte überfalle. Auch diese Argumentation wies das Gericht zurück.

"Israel ist als effektive Besatzungsmacht zur humanitären Hilfe positiv verpflichtet, muss also sicherstellen, dass die Bevölkerung ausreichend versorgt ist" resümiert der Völkerstrafrechtler Kai Ambos die Entscheidung gegenüber beck-aktuell. Nach den Genfer Konventionen Israel entweder selbst zur Hilfe verpflichtet oder müsse eben andere Hilfe leisten lassen, etwa UN-Organisationen. Auf keinen Fall sei eine völlige Blockade zulässig. Auch müsse Israel das Personal der Hilfsorganisationen schützen und ihnen vor Ort Bewegungsfreiheit verschaffen, betont Ambos.

Die von Israel und den USA geschaffene Gaza Humanitarian Foundation sei "grandios gescheitert", meint Ambos. "Sie hat es nicht nur nicht geschafft, die Leute adäquat zu versorgen, sondern es wurden über 2.000 Palästinenser bei der Suche nach Hilfe getötet." 

Wenn Israel eine Hilfsorganisation wie das UNRWA nicht für neutral und unabhängig halte, so Ambos, "hätte es eben eine Ersatzorganisation schaffen müssen". Der IGH bestätige mit seinem Gutachten indes auch, dass "die israelischen Vorwürfe im Kern unsubstantiiert sind und nicht die Neutralität und die Unabhängigkeit des UNRWA beeinträchtigen." Wolle Israel Sicherheitsinteressen für die Blockade geltend machen, so müssten diese zudem spezifisch begründet werden, inklusive einer Ermächtigungsgrundlage.

Zwischenzeitlicher Waffenstillstand macht Gutachten nicht obsolet

Seit dem 10. Oktober herrscht im Gazastreifen eine fragile Waffenruhe. Israel lässt seitdem zwar wieder Hilfsgüter in das
abgeriegelte Küstengebiet. Nach Ansicht der Vereinten Nationen reicht dies jedoch bei weitem nicht aus, um die notleidende Bevölkerung zu versorgen. 

Auch Völkerrechtler Ambos hält die Entscheidung durch die Waffenruhe keineswegs für überholt: "Natürlich ist das noch relevant, denn es geht ja um humanitäre Verpflichtungen Israels und vor allem die Zusammenarbeit mit humanitären Organisationen wie dem UNRWA, das in diesem Gutachten quasi reingewaschen wird." Auch für andere UN-Staaten sei das Gutachten wichtig: "Wenn Deutschland jetzt humanitäre Hilfe leisten will, wenn deutsche Organisationen wie Caritas International dort tätig sein wollen, sind diese Rahmenbedingungen, die der IGH da vorlegt, absolut zentral."

Israel wies das Gutachten hingegen zurück. "Das ist ein weiterer politischer Versuch, unter dem Deckmantel des "Völkerrechts" politische Maßnahmen gegen Israel zu verhängen", schrieb ein Sprecher des Außenministeriums auf X. Israel hatte sich an der Anhörung des Gerichts im April nicht beteiligt, doch eine schriftliche Stellungnahme abgegeben. Darin hatte es alle Vorhaltungen als haltlos zurückgewiesen.

Rechtsgutachten kann politischen Druck erhöhen 

Den Auftrag zu dem Rechtsgutachten hatte die UN-Generalversammlung erteilt, nachdem Israel UNRWA die Arbeit im Gazastreifen verboten hatte. Ein solches Gutachten ist zwar nicht bindend, doch es kann den Druck auf Israel erhöhen, mit den UN zusammenzuarbeiten. Dass damit weit über 100 Staaten hinter dem Antrag für das Gutachten stünden, verleihe diesem gar zusätzliche Legitimation, meint Ambos.

Der Gerichtshof hatte bereits im Juli vergangenen Jahres Israels Besatzung der palästinensischen Gebiete für illegal erklärt. Zuvor hatten die Richter dem Land in einer anderen Entscheidung aufgetragen, alles zu tun, um einen Völkermord im Gazastreifen zu verhindern

Unabhängig vom Haftbefehl gegen Netanjahu 

Das Gutachten ist unabhängig von den Ermittlungen des IStGH, ebenfalls mit Sitz in Den Haag. Das Weltstrafgericht hatte Ende 2024 Haftbefehl gegen den israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen im Gazastreifen erlassen. Unter anderem wird ihm das Aushungern der Zivilbevölkerung zur Last gelegt.

Auslöser des Gaza-Kriegs war der Überfall der Hamas und anderer islamistischer Terrorgruppen auf Israel am 7. Oktober 2023. Israel reagierte mit einer umfassenden militärischen Offensive und teilweisen Blockade des Gazastreifens. Seitdem wurden laut der von der Hamas kontrollierten Gesundheitsbehörde mehr als 67.000 Palästinenser getötet.

Internationaler Gerichtshof

Redaktion beck-aktuell, js/mam, 22. Oktober 2025 (ergänzt durch Material der dpa).

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