Die Ampel stimmte dafür, die Oppositionsparteien dagegen. Damit ist ein Entwurf in trockenen Tüchern, mit dem die Koalition auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 zum Zweiten Nachtragshaushalt 2021 reagieren musste. In dessen Folge hatte sich der Beschluss des Haushalts 2024 verzögert, unter anderem, weil der Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds angepasst worden war. Zudem musste der Haushalt 2024 Umschichtungen berücksichtigen, die sich aus der Auflösung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds zu Ende 2023 ergeben haben.
Ferner hat die Koalition die Beschlüsse des sogenannten Paketes für zukunftsfeste Finanzen, soziale Sicherheit und Zukunftsinvestitionen weitestgehend im Etat umgesetzt. Mit dem Paket hatte die Koalition auf den nach dem Urteil bilanzierten Konsolidierungsbedarf reagiert. Unter anderem sind im Etat Kürzungen gegenüber den bisherigen parlamentarischen Beschlüssen beim internationalen Engagement vorgenommen worden. Zudem ist der Ansatz für den Bürgergeld-Bonus gestrichen sowie der Ansatz für das Bürgergeld abgesenkt worden, um der geplanten Verschärfung der "Totalverweigerer"-Regelung Rechnung zu tragen.
Einnahmenseitig wurde unter anderem die erhöhte Luftverkehrssteuer veranschlagt. Ferner sind Einnahmen aus dem Windenergie-auf-See-Gesetz, die bisher einer engeren Zweckbindung unterlagen, breiter im Etat verteilt worden, etwa im Etat des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.
Haushaltsfinanzierungsgesetz beschlossen
Zur gesetzlichen Umsetzung einiger dieser Änderungen verabschiedete der Ausschuss den Entwurf eines Zweiten Haushaltsfinanzierungsgesetzes mit Koalitionsmehrheit gegen die Stimmen der Opposition. Darin sind unter anderem die Anpassungen im Bürgergeldbezug enthalten. Auf Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen ist die Regelung nun befristet und soll evaluiert werden.
Zudem verzichtet der Bund auf die Teil-Rückzahlung von Geldern durch die Bundesagentur für Arbeit, die während der Corona-Pandemie zur Unterstützung geleistet wurden. Auch diese Änderung geht auf einen Antrag der Fraktionen zurück. Die so entfallenen 1,5 Milliarden Euro im Haushalt 2024 sollen stattdessen durch eine Entnahme aus der Rücklage gestemmt werden. Eine weitere Änderung bezieht sich auf den angepassten Elterngeldbezug und die Einkommensgrenze für Alleinerziehende. Diese Anpassungen - sowie weitere Maßnahmen - hatte der Bundestag bereits mit einem ersten Haushaltsfinanzierungsgesetz im Dezember 2023 beschlossen.