Bür­ger­geld-Ver­schär­fung wird auf zwei Jahre be­fris­tet

Bür­ger­geld soll kom­plett ge­stri­chen wer­den kön­nen, wenn je­mand be­harr­lich Jobs ab­lehnt. Nach­dem die ge­plan­te Ver­schär­fung Pro­tes­te aus­ge­löst hatte, soll sie nun auf zwei Jahre be­fris­tet wer­den. Das er­fuhr die Deut­sche Pres­se-Agen­tur aus Krei­sen der Ko­ali­ti­ons­frak­tio­nen.

"Die Re­ge­lun­gen zum Ent­zug des Re­gel­be­darfs bei Ar­beits­ver­wei­ge­rung sind auf zwei Jahre nach In­kraft­tre­ten be­fris­tet", heißt es in der Neu­fas­sung eines Än­de­rungs­an­trags für das Haus­halts­fi­nan­zie­rungs­ge­setz. Die Ver­schär­fung bei den Sank­tio­nen ist Teil eines Spar­pa­kets zum Haus­halt 2024. Die ge­plan­te Re­ge­lung zum Bür­ger­geld soll Ein­spa­run­gen von rund 170 Mil­lio­nen Euro pro Jahr brin­gen – 150 Mil­lio­nen beim Bund und 20 Mil­lio­nen bei den Kom­mu­nen. Kos­ten der Un­ter­kunft und Hei­zung sol­len nicht ge­stri­chen wer­den kön­nen. Bis­her sind die Sank­ti­ons­mög­lich­kei­ten beim Bür­ger­geld ver­gleichs­wei­se mo­de­rat: 10% bei ver­säum­ten Ter­mi­nen, bis zu 30% bei ab­spra­che­wid­rig un­ter­las­se­nen Be­wer­bun­gen oder Kurs­teil­nah­men.

Ob die Mög­lich­keit der Kom­plett-Sank­tio­nen nach zwei Jah­ren dau­er­haft blei­ben soll, soll dann auf Basis einer Über­prü­fung ent­schie­den wer­den. Das Bun­des­ar­beits­mi­nis­te­ri­um soll dafür mit der Bun­des­agen­tur für Ar­beit und ihrem For­schungs­in­sti­tut für Ar­beits­markt- und Be­rufs­for­schung ab­stim­men, wie diese in die oh­ne­hin lau­fen­de Eva­lua­ti­on des Bür­ger­gel­des ein­be­zo­gen wer­den kann.

Die Grü­nen im Bun­des­tag, die die Ver­schär­fung hef­tig kri­ti­siert hat­ten, nah­men für sich in An­spruch, die Be­fris­tung durch­ge­setzt zu haben. "Wir haben dafür ge­sorgt, dass die Re­ge­lung au­to­ma­tisch wie­der aus dem Ge­setz ver­schwin­den wird", sagte Frak­ti­ons­vi­ze An­dre­as Au­dretsch der dpa. An­wen­dung und Wir­kung müss­ten bis dahin in­ten­siv be­ob­ach­tet und über­prüft wer­den.

"Nie­man­dem darf in Deutsch­land das nö­ti­ge Geld für Essen und Trin­ken ge­nom­men wer­den", so Au­dretsch. Die Mög­lich­keit, das Bür­ger­geld kom­plett zu strei­chen, be­tref­fe un­mit­tel­bar den Art. 1 GG, also die Men­schen­wür­de. "Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt hat in sei­nem Ur­teil 2019 ent­schie­den, dass das Exis­tenz­mi­ni­mum in Deutsch­land zu jeder Zeit ge­si­chert sein muss." Be­sorgt zeig­te sich Au­dretsch über die der­zei­ti­ge De­bat­te über Men­schen, die Bür­ger­geld be­zie­hen. "Dass die CDU sogar ins Spiel bringt, das Grund­ge­setz zu än­dern, um das Ur­teil des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts zu um­ge­hen, ist un­ver­ant­wort­lich."

Uni­ons­frak­ti­ons­vi­ze Jens Spahn (CDU) hatte eine Ver­fas­sungs­än­de­rung für schär­fe­re Sank­tio­nen beim Bür­ger­geld an­ge­regt. "Men­schen, die ar­bei­ten kön­nen und ein Job­an­ge­bot er­hal­ten, dies aber nicht an­neh­men, soll­ten im Grun­de kein Bür­ger­geld mehr be­kom­men", hatte der CDU-Po­li­ti­ker dem Re­dak­ti­ons­netz­werk Deutsch­land ge­sagt. "Wenn hier eine ge­ne­rel­le Strei­chung durch die Recht­spre­chung des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts nicht ge­deckt ist, soll­ten wir eben die Ver­fas­sung än­dern."

Redaktion beck-aktuell, bw, 18. Januar 2024 (dpa).

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