"Hamburger Protokoll: KI-Edition": Jurastudium soll KI-Kompetenz lehren
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Das "Hamburger Protokoll: KI-Edition" zeigt, wie KI-Kompetenz in das Jurastudium eingebettet werden könnte. Denn: Es gibt eine wachsende Lücke zwischen der beruflichen Realität und dem in der juristischen Ausbildung vermittelten KI-Wissen.

Die juristische Ausbildung in Deutschland soll stärker auf die reale Arbeitswelt ausgerichtet werden, in der KI-Systeme inzwischen eine zentrale Rolle spielen. Das fordert das heute veröffentlichte Thesenpapier "Hamburger Protokoll: KI‑Edition" und präsentiert dafür umfassende Vorschläge. Das Problem: KI er­obert Kanz­lei­all­tag und Justiz – doch im Ju­ra­stu­di­um sta­gniert der Fort­schritt. In einer Pressemitteilung, die beck-aktuell vorliegt, heißt es, die Ausbildung müsse Studierende "auf eine Berufswelt vorbereiten, in der der kompetente Umgang mit generativer KI zentral sein wird".

In einem Workshop an der Bucerius Law School im Dezember 2025, an dem Lehrpersonen, Studierende und Vertreterinnen und Vertreter aus Justiz, Prüfungsämtern, Anwaltschaft und Legal-Tech-Unternehmen teilgenommen hatten, wurden Vorschläge erarbeitet, wie KI in das Jurastudium integriert werden könnte. Das daraus entstandene Thesenpapier wurde von Prof. Dr. Michael Grünberger, Präsident der Bucerius Law School, Prof. Dr. Tabea Bauermeister von der Universität Regensburg sowie Prof. Dr. Paulina Jo Pesch von der FAU verfasst. Das Protokoll versteht sich – im Unterschied zum Forderungskatalog des Hamburger Protokolls 2023 zur Reform der Ersten juristischen Staatsprüfung – lediglich als Diskussionsgrundlage.

Ausgangspunkt des Protokolls ist die Frage, über welche Kompetenzen künftige Juristinnen und Juristen verfügen sollen und müssen. Prof. Dr. Michael Grünberger erklärt dazu: "Ganz gleich in welchem Bereich sie tätig sein werden, KI wird ein wesentlicher Bestandteil ihrer Arbeit sein." Ziel sei es daher, Studierende frühzeitig dazu zu befähigen, "KI verantwortungsvoll einsetzen zu können – im Studium und im Beruf".

Dreiteiliges Kompetenzmodell

Das Protokoll stellt ein dreigeteiltes Kompetenzmodell vor: juristische Kernkompetenzen, reflexive Technologiekompetenzen und Kommunikationskompetenzen. Die Autorinnen und Autoren führen dabei zunächst aus, dass juristische Kernfähigkeiten auch künftig auf fundiertem Fachwissen, Methodenkenntnissen und kritischer Analyse beruhen. Gleichzeitig soll die Fähigkeit wachsen, KI‑Ergebnisse sicher zu überprüfen. Die Verifikationskompetenz sei die zentrale Schnittstelle zwischen juristischem Denken und technologischen Anwendungen.

Für die Technologiekompetenzen skizziert das Protokoll einen reflexiven Zugang. Studierende sollen ein Grundverständnis über das Design und die Funktionsweise von KI-Systemen erhalten. Damit verbunden sei die Fähigkeit, Chancen und Risiken zu evaluieren. Prof. Dr. Paulina Jo Pesch betont: "Generative Sprachmodelle sind funktional begrenzt. Gerade deshalb müssen Studierende lernen, kritisch-reflektiert und selbstbewusst mit der Technologie umzugehen."

Auch kommunikative Kompetenzen sollen nach Ansicht der Verfasserinnen und Verfasser ausgebaut werden. Das Thesenpapier betont, dass menschliche Interaktion in einer technologisierten Arbeitswelt einen besonderen Wert behält. Studierende müssten komplexe technische und juristische Sachverhalte adressatengerecht vermitteln können und über Teamfähigkeit verfügen.

Das Thesenpapier nimmt dabei die Gefahr eines sogenannten Deskilling ernst, das insbesondere eintreten kann, wenn KI‑Werkzeuge genutzt würden, bevor grundlegende juristische Fähigkeiten verinnerlicht seien. Trotzdem entscheidet sich das Protokoll "bewusst gegen einen vollständigen Ausschluss der Technologie aus der Lehre. Es nimmt die Herausforderungen von KI für die juristische Ausbildung an und sieht darin eine Chance, ohnehin diskutierte Reformen anzugehen und den dringend gebotenen Raum für Zukunftskompetenzen zu schaffen."

Modelle für die Integration

Die Vorschläge zur Einbindung von KI in die juristische Ausbildung reichen von geringfügigen Anpassungen bis hin zu strukturellen Veränderungen innerhalb der juristischen Ausbildung. Im Rahmen eines Integrationsmodells könnten KI-bezogene Fähigkeiten in bestehenden Lehrveranstaltungen vermittelt werden. Die Studierenden sollen beispielsweise lernen, Prompts zu formulieren und KI‑Outputs kritisch zu prüfen.

Das Ringvorlesungs- und Schlüsselqualifikationsmodell setzt auf eigene Formate, die langfristig angelegt sind und Expertinnen und Experten einbeziehen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf interdisziplinären Aspekten und praxisnahen Szenarien.

Das Propädeutikumsmodell ergänzt die bisherigen Lehrformate um verpflichtende Grundlagenkurse zu digitaler Kompetenz. Diese Kurse sollen zu Studienbeginn unterschiedliche Wissensstände angleichen.

Das Spiralenmodell verfolgt einen mehrjährigen Kompetenzaufbau. Es integriert juristische und technologische Fähigkeiten von Anfang an und entwickelt diese begleitend weiter. Dazu gehören Workshops zu gesellschaftlichen Auswirkungen von KI, Schlüsselqualifikationen zu Technologiekompetenz und vertiefte rechtswissenschaftliche Arbeit im späteren Studienverlauf.

Reform der Prüfungsformate

Das Protokoll sieht auch eine Weiterentwicklung klassischer Prüfungsformate vor. In der Lehre werden heute insbesondere Haus- und Seminararbeiten diskutiert, weil der nicht nachprüfbare Einsatz generativer KI mittlerweile brauchbare Ergebnisse liefere. Klausuren ohne Hilfsmittel und mündliche Prüfungen als "KI-sichere Formate" gehen den Autorinnen und Autoren dabei aber zu kurz. "Bei der Diskussion um kompetenz-basierte Prüfungsformate kann es aufgrund der notwendigen KI-Kompetenz nicht um die Eliminierung von KI-Nutzung gehen, sondern darum, verlässlich nachweisen zu können, dass die im Lernziel angelegten Kompetenzen individuell erworben wurden." KI solle deswegen nicht grundsätzlich verboten werden, sondern die Überprüfung individueller Kompetenzen im Mittelpunkt stehen.

Ad-hoc-Formate wie Aufsichtsarbeiten ohne Hilfsmittel hätten weiterhin ihre Berechtigung. Die Verfasserinnen und Verfasser schlagen hier aber eine Weiterentwicklung vor: "Zum Gegenstand von Aufsichtsarbeiten sollte auch die kritische Auseinandersetzung mit anderen juristischen Textgattungen werden. Dazu zählen Urteile, Urteilsanmerkungen, wissenschaftliche Aufsätze oder die Fehlerfindung und -korrektur von KI-Erzeugnissen. Diese Fähigkeiten sind notwendig, um die grundlegende Verifikationskompetenz gegenüber KI-Produkten sicherzustellen."

Darüber hinaus schlägt das Protokoll sogenannte Tages-Formate vor, zu denen schriftliche und mündliche Prüfungsarbeiten gehören, die in einem zeitlich eng gefassten Rahmen unter Verwendung aller oder bestimmter Hilfsmitteln verfasst werden. Außerdem eigneten sich Prüfungsformate, die auf eine Kombination von Prozess-Produkt-Präsentation abstellen. Prüflingen könnte beispielsweise ein Fall oder eine Fragestellung gegeben werden, dessen Lösung sie dann präsentieren müssen. Ähnlich wie bei einem Aktenvortrag.

Zu den Wochenformaten zählten hingegen häusliche Arbeiten (Fallgutachten), wissenschaftliche Seminararbeiten und deren mündliche Verteidigung. Durch die Integration einer mündlichen Präsentation könne "im Regelfall nachgewiesen werden, dass das vorgelegte schriftliche Produkt auch tatsächlich eigenständig verantwortet werden kann."

Diese Prüfungsformate sollen durch neue Formate ergänzt werden, beispielsweise Portfolioprüfungen, Peer‑Feedback‑Formate, Moot Courts und Law Clinics.

Chancengleichheit und Ressourcenknappheit

Die Autorinnen und Autoren weisen darauf hin, dass die Integration von KI in die juristische Ausbildung und Prüfung erhebliche Herausforderungen mit sich bringt. Dazu zählen Fragen der Chancengleichheit, weil spezialisierte juristische KI‑Systeme nicht allen Studierenden gleichermaßen zur Verfügung stehen. Zudem bestehe ein erheblicher Ressourcenbedarf für neue Lehr- und Prüfungsformate.

Schließlich betont das Protokoll die digitale Souveränität. Das Jurastudium solle Studierende dafür sensibilisieren, dass eine starke Abhängigkeit von außereuropäischen Technologieanbietern Risiken birgt. Daher solle der Einsatz europäischer und offener Systeme in den Blick genommen werden.

Ziel des Thesenpapiers sei die Bereicherung der "öffentliche Reformdiskussion um eine neue Perspektive mit Fokus auf KI". Prof. Dr. Tabea Bauermeister betont: "Wir müssen umfassend über generative Sprachmodelle und das Jurastudium reflektieren!" Das Protokoll verstehe sich als Anstoß, den Diskurs in Justiz, Wissenschaft, Prüfungswesen und Praxis weiterzuführen.

Der Ansatz zielt darauf ab, KI als Werkzeug in die juristische Ausbildung einzubinden und gleichzeitig jene Kompetenzen zu stärken, die Menschen in einer digitalisierten Rechtswelt auszeichnen. Ziel sei es, Studierende so auszustatten, dass sie die Technologie reflektiert nutzen können und als zukünftige Gestalterinnen und Gestalter der Rechtsordnung handlungsfähig bleiben.

Redaktion beck-aktuell, Dr. Jannina Schäffer, 25. März 2026.

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