Die Arbeiten am Gesetzentwurf zur Reform des Abstammungsrechts seien gut vorangekommen, sagte Buschmann. Hierzu stehe sein Haus mit dem Bundesinnenministerium in engem Austausch, um "noch ein paar technische Fragen zu klären".
Mit dem Familienministerium sei er zudem im Gespräch über die geplante Reform des Unterhaltsrechts. Das geltende Unterhaltsrecht führe zu ungerechten Ergebnissen, wenn sich beide Elternteile in der Betreuung ihrer Kinder engagierten. "Unser interner Gesetzentwurf für die Reform des Unterhaltsrechts ist fertig", sagte Buschmann. Der FDP-Politiker hatte im August 2023 Vorschläge für ein neues Unterhaltsrecht vorgelegt. Danach soll sich die Betreuungsleistung getrennt lebender Elternteile auch dann spürbar auf den zu leistenden Unterhalt auswirken, wenn die Betreuung ungleich verteilt ist. Von der Änderung betroffen wären alle Fälle, in denen ein Elternteil das Kind in einem Umfang zwischen 30 und 49% mitbetreut. Für alle anderen soll sich nichts ändern. Kritiker merken allerdings an, dass es mit Blick auf die Arbeitsmöglichkeiten des mehrheitlich betreuenden Elternteils nicht nur auf den Anteil, sondern auch auf die konkreten Zeiten und die Planbarkeit ankomme.
Im Januar 2024 folgten dann Eckpunkte zum Kindschaftsrecht. Die Vorschläge von Buschmann würden es für Eltern, die in gleichgeschlechtlichen Beziehungen oder Patchworkfamilien leben, vereinfachen, die Verantwortung für das Kind nach eigenen Vorstellungen zu verteilen. Und ein Samenspender soll schon frühzeitig den Verzicht auf sein gesetzliches Umgangsrecht gegenüber den Sorgeberechtigten unabänderlich erklären können.
Diejenigen, die Kritik an den Vorschlägen geübt haben, vermissen Lösungen für strittige Fälle, die Familiengerichte und Jugendämter beschäftigen. Die Ehrenvorsitzende des Deutschen Familiengerichtstags, Isabell Götz, merkte in der "Neuen Juristischen Wochenschrift" an, die partnerschaftliche Betreuung eines Kindes solle laut dem Papier aus dem Ministerium auch nach Trennung der Eltern als Umgangsregelung im Gesetz vorgesehen werden – "aber ist auch eine Regelung zur Wiederauflösung dieser vorgesehen, wenn sie dem Wohl des Kindes nicht mehr dient?" Denn vor allem, wenn nur ein Elternteil sorgeberechtigt sei, entzünde sich gerade daran aktuell der Streit.