Mit dem Änderungsgesetz will die Bundesregierung den Bedenken und Wünschen der Länder Rechnung tragen. Die im Konsumcannabisgesetz vorgesehene Evaluation soll erweitert und die Kontrolle von Anbauvereinigungen durch die Länder flexibler werden. Außerdem sollen die Länder einen Handlungsspielraum beim Umgang mit Großanbauflächen erhalten.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Cannabis Anbauvereinigungen befürchtet erhebliche negative Auswirkungen auf den Aufbau und den Betrieb von Anbauvereinigungen. Es mache keinen Sinn, den Vereinsgründern jegliche professionelle Hilfe so weit wie möglich zu entziehen. Ähnlich kritisch äußert sich der Deutsche Hanfverband. Die geplanten Änderungen würden dazu führen, dass weniger Anbauvereine gegründet werden und somit ein größerer Schwarzmarktanteil verbleibe. Ohne die Möglichkeit gebündelter Angebote müssten die Vereine viele Verträge mit Lieferanten und Dienstleistern selbst aushandeln und vorfinanzieren. Warum die Ansiedlung mehrerer Anbauvereine am selben Standort verboten werden solle, bleibe unklar.
"Geringe Menge" noch immer nicht festgelegt
Die Neue Richtervereinigung meint, die Änderungen gingen am tatsächlichen Regelungsbedarf vorbei. Lieber sollten fachliche Mängel beseitigt werden. So bleibe im Ursprungsgesetz der Rechtsbegriff "nicht geringe Menge" unkonkret. Eine Festsetzung der Menge sei aber dringend geboten, denn sonst orientierten sich Gerichte an überkommenen Maßstäben. Andere Sachverständige bliesen in das gleiche Horn und rieten dazu, die "nicht geringe Menge" sehr hoch anzusetzen. Der BGH hatte den Grenzwert jüngst auf 7,5 g THC festgelegt.
Medizinische Fachverbände wie die Bundesärztekammer und der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte fordern eine noch gezieltere Prävention, um Kinder und Jugendliche vor der Droge besser zu schützen. Vertreter der Verbände warnten vor den Folgen einer Normalisierung des Cannabis-Konsums. Es sei nicht zu erwarten, dass Konsumenten aus Rücksicht auf Kinder ihr Verhalten anpassten. Mit "Kollateralschäden" sei zu rechnen. Diese Befürchtung hatten Ärztefachverbände schon vor dem Inkrafttreten des Cannabisgesetzes geäußert.