Die 9. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf hatte Mitte Juli eine Klage abgewiesen, mit der der 53-jährige Österreicher den Versicherer Swiss Re per einstweiliger Verfügung zwingen wollte, für seine Prozesse die vereinbarte Deckungssumme von zehn Millionen Euro bereitzustellen. Dagegen hatte der Manager Berufung eingelegt.
Das Oberlandesgericht bestätigte jedoch die Einschätzung der ersten Instanz. In seiner Kostenscheidung betonte der 4. Zivilsenat, dass nach summarischer Prüfung aufgrund einer im Versicherungsvertrag enthaltenen Ausschlussklausel kein Versicherungsschutz bestehe. Außerdem habe Braun schon deshalb keinen Anspruch auf eine einstweilige Verfügung, weil seit der Leistungsablehnung durch die Versicherung knapp drei Jahre vergangen seien, ohne dass Braun ein Hauptsacheverfahren dagegen angestrengt habe.
Markus Braun sitzt seit fast drei Jahren in Untersuchungshaft. Im größten Betrugsfall der deutschen Nachkriegsgeschichte sind er und zwei weitere frühere Wirecard-Manager wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Bandenbetrugs angeklagt. Laut Anklage sollen sie seit 2015 die Wirecard-Bilanzen gefälscht und kreditgebende Banken um 3,1 Milliarden Euro geschädigt haben. Nach Brauns Darstellung wurden die vermissten Milliarden ohne sein Wissen und ohne seine Beteiligung von Kriminellen im Unternehmen veruntreut.