Im Dezember 2020 hatte der EuGH einen Verstoß Ungarns gegen das Unionsrecht festgestellt. Ungarn soll den Zugang zum Verfahren auf internationalen Schutz unionsrechtswidrig beschränkt und die Rechte schutzsuchender Personen beschränkt haben. Nach Feststellung der Kommission hat Ungarn dieses Urteil ignoriert. Sie strengte ein neues Vertragsverletzungsverfahren mit dem Ziel an, finanzielle Sanktionen zu verhängen.
Der EuGH prüfte erneut und hat nun entschieden (Urt. v. 13.06.2024, C-123/22), dass diese Vertragsverletzung eine ganz neue und außergewöhnlich schwere Verletzung des Unionsrechts darstellte. Er verurteilte Ungarn zur Zahlung eines Pauschalbetrags von 200 Millionen Euro und eines Zwangsgelds von 1 Millionen Euro für jeden Tag des Verzugs.
Ungarn umgehe unter Verstoß gegen den Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit bewusst die Anwendung der gemeinsamen Politik der Union im Bereich des internationalen Schutzes insgesamt sowie die Anwendung der Vorschriften über die Rückführung Drittstaatsangehöriger, die sich illegal im Land aufhalten. Dieses Verhalten stelle eine erhebliche Bedrohung für die Einheit des Unionsrechts dar, die auch das öffentliche Interesse außerordentlich schwer beeinträchtige. Insbesondere liege darin ein schwerer Verstoß gegen den Grundsatz der Solidarität und der gerechten Aufteilung der Verantwortlichkeiten unter den Mitgliedstaaten.
Ungarns Ministerpräsident Viktor Orban reagierte wütend auf das Urteil. Auf Facebook kommentierte er: "Die Entscheidung ist empörend und inakzeptabel. Wir geben der finanziellen Erpressung der Brüsseler Bürokraten nicht nach! Wir verteidigen die Grenzen, und wir verteidigen die Ungarn!"
Wegen seiner europarechtswidrigen Flüchtlingspolitik wurde Ungarns Regierung bereits zuvor von der EU-Kommission gerügt. Der EuGH hat in früheren Urteilen bereits wesentliche Teile des ungarischen Asylsystems für rechtswidrig erklärt.